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Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen

Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zur Wahl des Landrates am 14.05.2023

Die Stichwahl findet am Sonntag, dem 14.05.2023 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.

Sofern Sie für die Hauptwahl am 23.04.2023 einen Wahlschein beantragt und erhalten und nicht angegeben haben, dass Sie bei der Stichwahl in Ihrem Wahlbezirk wählen wollen (Urnenwahl), werden Ihnen automatisch für die Stichwahl Ihre Briefwahlunterlagen zugestellt.

Sollten Sie erst für die Stichwahl wahlberechtigt sein, erhalten für diese gleichfalls von Amts wegen einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) zugestellt.

Ab dem 28.04.2023 ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen online per QR-Code oder über dem Link auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Wahlen- Online Beantragung eines Wahlscheines mit Briefzustellung“ möglich. Gleichwohl kann der Wahlschein auch persönlich in der Meldebehörde während der allgemeinen Sprechzeit beantragt werden.

Bei Fragen oder Unstimmigkeiten melden Sie sich bitte unter Tel.: 033672/608-23 oder -24 oder unter wahlen@rietz-neuendorf.de.

gez.
Goldschmidt, Wahlleiterin


Online-Beantragung Briefwahlunterlagen