Wahl zur Landrätin/ zum Landrat des Landkreises Oder-Spree am 23.04.2023
Wahl des Landrates 2023
Der Landrat im Landkreis Oder-Spree wird unmittelbar von den Bürgern des Landkreises nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl für die Dauer von acht Jahren gewählt.
Am Sonntag, dem 23. April 2023, findet die Hauptwahl in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so findet am Sonntag, dem 14. Mai 2023, in der Zeit von 8 bis 18 Uhr eine Stichwahl statt.
Bei der Stichwahl gilt der Bewerber als gewählt, der mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten hat, sofern diese Mehrheit mindestens 15 von Hundert der wahlberechtigten Personen umfasst.
Erhält kein Bewerber diese Mehrheit, so wählt der Kreistag den Landrat.
Hier erhalten Sie Informationen zur Wahl des Landrates und am Wahlabend die Präsentation der Wahlergebnisse. Dieses Angebot wird fortlaufend aktualisiert und ergänzt.
Quelle & weitere Informationen unter: Wahlen / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de)
vorläufige Ergebnisse der Stichwahl des Landrates
Bitte beachten Sie, dass es sich bei den Angaben um die vorläufigen Wahlergebnisse aus den Wahllokalen der Gemeinde Rietz-Neuendorf handelt.
Weitere Informationen zu den Ergebnissen in der Gemeinde Rietz-Neuendorf erhalten Sie unter folgendem Link.
vorläufige Ergebnisse der Wahl der Landrätin/des Landrates
Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen
Information zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zur Wahl des Landrates am 14.05.2023
Die Stichwahl findet am Sonntag, dem 14.05.2023 in der Zeit von 8 bis 18 Uhr statt.
Sofern Sie für die Hauptwahl am 23.04.2023 einen Wahlschein beantragt und erhalten und nicht angegeben haben, dass Sie bei der Stichwahl in Ihrem Wahlbezirk wählen wollen (Urnenwahl), werden Ihnen automatisch für die Stichwahl Ihre Briefwahlunterlagen zugestellt.
Sollten Sie erst für die Stichwahl wahlberechtigt sein, erhalten für diese gleichfalls von Amts wegen einen Wahlschein (Briefwahlunterlagen) zugestellt.
Ab dem 28.04.2023 ist die Beantragung von Briefwahlunterlagen online per QR-Code oder über dem Link auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Wahlen- Online Beantragung eines Wahlscheines mit Briefzustellung“ möglich. Gleichwohl kann der Wahlschein auch persönlich in der Meldebehörde während der allgemeinen Sprechzeit beantragt werden.
Bei Fragen oder Unstimmigkeiten melden Sie sich bitte unter Tel.: 033672/608-23 oder -24 oder unter wahlen@rietz-neuendorf.de.
gez.
Goldschmidt, Wahlleiterin
Wahlergebnis amtlich festgestellt
Wahlergebnis amtlich festgestellt - Stichwahl um das Amt des Landrates am 14. Mai 2023
Der Kreiswahlausschuss hat in seiner Sitzung am 26. April 2023 das Endergebnis des ersten Wahlgangs der Landratswahl vom 23. April 2023 festgestellt. Damit ist es nun amtlich: Da keiner der acht Wahlvorschläge die erforderliche absolute Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen erreicht hat, ist eine Stichwahl erforderlich. In diese gehen am 14. Mai 2023 Frank Steffen (SPD) mit 12446 Stimmen und Rainer Galla (AfD) mit 13693 Stimmen. Auf dem Stimmzettel der Stichwahl werden die Bewerber von links nach rechts in der Reihenfolge der Wahlvorschlagsnummern ihrer Wahlvorschläge geordnet.
Wählerverzeichnis wird kontinuierlich fortgeschrieben
Am 14. Mai 2023 sind die etwa 152500 Wahlberechtigten in Oder-Spree somit erneut aufgerufen, ihre Stimme abzugeben. Die genaue Zahl der Wahlberechtigten wird erst mit Abschluss des Wählerverzeichnisses am 12. Mai 2023 feststehen. Bis dahin finden Änderungen hinsichtlich der Wahlberechtigung entsprechend des Kommunalwahlgesetztes Brandenburg Berücksichtigung. So werden zum Beispiel Personen, die nach der Hauptwahl bis zur Stichwahl das 16. Lebensjahr erreichen, ins Wählerverzeichnis aufgenommen, dagegen werden in Sterbefällen, die Personen von Amts wegen gestrichen.
Für die Stichwahl erhalten die Wahlberechtigten keine neue Wahlbenachrichtigung. Sollten Wahlberechtigte ihre Wahlbenachrichtigung nicht mehr haben, ist das kein Problem. Sie können trotzdem im Wahllokal ihre Stimme abgeben, indem sie im Wahllokal ihr Ausweisdokument vorzeigen.
Hinweise zur Briefwahl – Wahlbrief rechtzeitig abschicken
Auch zur Stichwahl ist die Möglichkeit der Briefwahl gegeben. Wähler, die bereits zur Hauptwahl per Briefwahl ihre Stimme abgegeben haben, erhalten zur Stichwahl automatisch Briefwahlunterlagen von ihrer örtlichen Wahlbehörde. Es sei denn, sie haben die Unterlagen ausdrücklich nur für die Hauptwahl beantragt. In diesen Fällen, ist ein neuer Antrag auf Briefwahlunterlagen notwendig, wenn man nicht im Wahllokal abstimmen möchte. Selbstverständlich kann man auch Briefwahlunterlagen beantragen, wenn man bei der Hauptwahl im Wahllokal abgestimmt hat. Auch in diesen Fällen ist jedoch ein Antrag notwendig.
Der Antrag kann mit der Wahlbenachrichtigung (Rückseite), aber auch per E-Mail, Fax und in vielen Gemeinden auch online über die Webseite der Gemeinde oder Amtsverwaltung gestellt werden. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich. In einem elektronisch gestellten Antrag ist neben der Angabe von Namen, Wohnadresse und gegebenenfalls einer Zustelladresse (zum Beispiel die Urlaubsadresse) auch das Geburtsdatum anzugeben.
Wer einen Antrag stellen möchte, sollte dies schnellstmöglich tun. Endgültig endet die Frist am zweiten Tag vor der Stichwahl, das ist Freitag, der 12. Mai 2023, um 18:00 Uhr. Sofern man diese Frist ausschöpft, ist zu bedenken, dass die Unterlagen den Antragsteller nicht mehr auf dem Postweg erreichen können. Man sollte in diesem Fall daher persönlich bei seiner örtlichen Wahlbehörde vorsprechen.
Für alle Briefwähler ist es ist ratsam, den Wahlbrief bereits einige Tage vor dem Wahltag abzuschicken. Der Wahlbrief muss an der auf dem Wahlbrief bezeichneten Stelle am Wahlsonntag spätestens um 18:00 Uhr vorliegen. Danach wird mit der Auszählung der Stimmen begonnen. Wahlbriefe, die verspätet eingehen, können nicht mehr berücksichtigt werden.
Quelle: Medieninformation Landkreis Oder-Spree / Stand 27. April 2023
Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung
Für die Wahl zur Landrätin/ zum Landrat des Landkreises Oder-Spree am 23.04.2023 kann in der Zeit vom 14.03.2023 / 00:00 Uhr bis 19.04.2023 / 16:00 Uhr online die Zusendung eines Wahlscheins per Briefzustellung beantragt werden.
Die Beantragung finden Sie unter dem folgenden Link: Online Beantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung
Weitere Informationen zu Wahlen finden Sie unter: Wichtige Themen / Wahlen
Entscheidung des Kreiswahlausschusses zu den zugelassenen Kandidaten
Alle acht eingereichten Wahlvorschläge zur Landratswahl in Oder-Spree zugelassen
Alle acht eingereichten Wahlvorschläge für die bevorstehende Landratswahl im Landkreis Oder-Spree hat der Kreiswahlausschuss auf seiner Beratung am Dienstag (21. Februar 2023) in Beeskow bestätigt. Nach Prüfung der vorliegenden Wahlunterlagen konnten
- Frank Steffen (Sozialdemokratische Partei Deutschlands) Bürgermeister aus Beeskow,
- Rainer Galla (Alternative für Deutschland) Volljurist aus Grünheide (Mark),
- Sascha Gehm (Christlich Demokratische Union Deutschlands) Wahlbeamter aus Fürstenwalde/Spree,
- Erdmute Scheufele (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Diplom-Psychologin aus Erkner,
- Melanie Sellin (Listenvereinigung Brandenburger Vereinigte Bürgerbewegungen / Freie Wähler – Gemeinsam für Oder-Spree) Rechtsanwältin aus Schöneiche,
- Ralf Karl Kaun (Einzelwahlvorschlag) IT-Kaufmann aus Friedland,
- Thomas Löb (Ökologisch-Demokratische Partei) Kaufmann aus Berlin,
- Wilfried von Aswegen (Einzelwahlvorschlag) Diplom-Geologe aus Woltersdorf
für die Wahl der Landrätin, des Landrates zugelassen werden. Gegen die Entscheidung des Kreiswahlausschusses kann bis zum 23. Februar 2023 Beschwerde erhoben werden.
Als Wahltermin für die Hauptwahl hat das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg Sonntag, den 23. April 2023 und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl Sonntag, den 14. Mai 2023 festgesetzt.
Quelle: Wahlen / Landkreis Oder-Spree (landkreis-oder-spree.de) / Stand 21. Februar 2023