KWU Entsorgung
Das KWU-Entsorgung (Kommunales Wirtschafts-Unternehmen - Entsorgung) wurde 1990 gegründet und wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbstständiger Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, geführt.
Der Landkreis Oder-Spree hat seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dem KWU-Entsorgung als Eigenbetrieb des Landkreises übertragen.
Unsere Aufgaben
- Entsorgung der im Landkreis angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen
- Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Oder-Spree
- jährliche Erstellung der kommunalen Abfallbilanz und Statistiken
- Planung, Errichtung, Betreibung, Rekultivierung und Nachsorge von Abfallentsorgungsanlagen (Deponien, Wertstoffhöfe (WSH), Abfallumschlagstationen (AUST))
- Erarbeitung von Abfallentsorgungs-, Abfallgebühren- und Benutzungsgebührensatzungen
- Stoffstrommanagement
- Rechnungswesen, Controlling, Debitorenbuchhaltung
- Bürgerservice (Behältermanagement ->Haushalte, Gewerbe, Sperrmüll/Elektrosammlung)
- Abfallberatung
- Öffentlichkeitsarbeit
Quelle: Verwaltung - KWU-Entsorgung / Stand 14. Dezember 2023
Weihnachtsbaumentsorgung 2024
Ab dem 9. Januar 2024 beginnt das KWU-Entsorgung mit dem Abholen Ihrer abgeschmückten Weihnachtsbäume.
In der Gemeinde Rietz-Neuendorf werden die Weihnachtsbäume am 12. Januar 2024 an allen Glascontainerstellplätzen in allen Ortsteilen abgeholt.
Alle Termine und Orte finden Sie hier im Überblick.
Die Weihnachtsbaumentsorgung erfolgt an mit den Kommunen abgestimmten Stellplätzen. Das können sowohl ausgewählte Glascontainerstellplätze als auch extra dafür ausgewiesene Stellplätze sein. Bitte legen Sie den Weihnachtsbaum komplett abgeschmückt zum Termin dort ab.
Für eine sachgerechte Entsorgung Ihres ausgedienten Weihnachtsbaumes stehen Ihnen zwei weitere Möglichkeiten zur Verfügung:
- die Eigenkompostierung im Garten
- die kostenlose Selbstanlieferung bei unseren Wertstoffhöfen (Achtung! Keine Heckenpflanzen!)
Hinweise zur Entsorgung der Weihnachtsbäume:
Keine Entsorgung über die Restabfalltour
Die Weihnachtsbäume werden nicht im Rahmen der Restabfallentsorgung eingesammelt. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sind wir verpflichtet, auch die Weihnachtsbäume sortenrein einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.
Keine straßenweise Einsammlung
Die Weihnachtsbäume werden nicht direkt vor dem Grundstück eingesammelt.
Entsorgung nur komplett ohne Schmuck
Der Weihnachtsbaum wird nur dann entsorgt, wenn dieser komplett abgeschmückt ist.
Größenbeschränkung
Der Weihnachtsbaum darf eine maximale Länge von 2 m nicht überschreiten. Größere Bäume sind vorher zu zersägen, denn sie können aufgrund der eingesetzten Technik nicht mitgenommen werden.
Quelle: Weihnachtsbaumentsorgung – KWU-Entsorgung / Stand 08. Januar 2024