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KWU Entsorgung

Das KWU-Entsorgung (Kommunales Wirtschafts-Unternehmen - Entsorgung) wurde 1990 gegründet und wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbstständiger Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, geführt.

Der Landkreis Oder-Spree hat seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dem KWU-Entsorgung als Eigenbetrieb des Landkreises übertragen.

Unsere Aufgaben

  • Entsorgung der im Landkreis angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen
  • Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Oder-Spree
  • jährliche Erstellung der kommunalen Abfallbilanz und Statistiken
  • Planung, Errichtung, Betreibung, Rekultivierung und Nachsorge von Abfallentsorgungsanlagen (Deponien, Wertstoffhöfe (WSH), Abfallumschlagstationen (AUST))
  • Erarbeitung von Abfallentsorgungs-, Abfallgebühren- und Benutzungsgebührensatzungen
  • Stoffstrommanagement
  • Rechnungswesen, Controlling, Debitorenbuchhaltung
  • Bürgerservice (Behältermanagement ->Haushalte, Gewerbe, Sperrmüll/Elektrosammlung)
  • Abfallberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Quelle: Verwaltung - KWU-Entsorgung / Stand 14. Dezember 2023

Hinweis zur Alkleidersammlung

Infoblatt Altkleidersammlung

Das Kreislaufwirtschaftsgesetz sieht in Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union seit dem 1. Januar 2025 eine Getrenntsammelpflicht für Alttextilien vor, so wie sie bereits für Glas, Papier oder Bioabfälle gilt.

Was bedeutet das für die Verbraucherinnen und Verbraucher bei der Entsorgung von Alttextilien?

Fakt ist, was bisher bereits gang und gäbe war, gilt weiterhin: noch tragbare Altkleider und Schuhe sind in die Altkleidersammlung zu geben.

Demgegenüber sollen gänzlich zerschlissene, stark verschmutzte oder verschmutzende Textilien nicht in den Container, da sie generell nicht mehr wiederverwendet bzw. -verwertet werden können oder gar andere Textilien in der Sammlung kontaminieren. Sie dürfen also wie bisher in der Restmülltonne entsorgt werden. „Das wird weder bestraft noch wird die zu leerende Restmülltonne deshalb stehen gelassen“, erklärt Sölve Drawe, Werkleiterin des KWU-Entsorgung. Viele Bürgerinnen und Bürger seien durch Falschmeldungen stark verunsichert worden.

Wer seine Alttextilien in den Altkleiderboxen entsorgen möchte, sollte Folgendes beachten:

Die Altkleider und Alttextilien müssen sauber und trocken sein. Die Textilien bitte nicht lose, sondern in Plastiktüten verpackt einwerfen. Es dürfen keine Gelben Säcke verwendet werden. Schuhe sind paarweise gebündelt und von den Alttextilien getrennt ebenfalls in einem Kunststoffbeutel zur Sammlung zu geben.

Was darf in die Altkleidersammlung?

Bekleidung: Oberbekleidung (auch Leder, Pelze), sonstige Accessoires (Gürtel, Hüte, Mützen, Schals, Tücher, Handschuhe, Handtaschen, Stoffbeutel und Rucksäcke), Bettwaren: Daunendecken, Steppdecken, Federbetten, Matratzenschoner, Heimtextilien: Bett- und Tischwäsche, Hand-, Trocken- und Badetücher, Dekorstoffe, sonstige Decken, Gardinen mit Vorhängen, tragfähige Schuhe und Fußbekleidung (paarweise gebündelt), Stoff-/Plüschtiere

Grundsätzlich nicht in die Altkleidersammlung gehören:

Stark beschädigte Textilien (zum Beispiel löchrige Kleidung, Schuhe mit kaputten Absätzen), stark verschmutzte Textilien (zum Beispiel stark zerfetzte oder mit Öl, Farbe oder anderen Substanzen verschmutzte Kleidung), nasse Textilien, Stoff-und Nähreste, zerschnittene Textilien, Teppiche und Auslegware (Teppichboden), Polstermöbelstoffe und Matratzenbezüge, Matratzen und Schaumstoffe, Technische Textilien, wie zum Beispiel Schutzkleidung, Tauchanzüge, Verbandmaterialien, Zelte und Planen, Stuhlauflagen, Kissen, einzelne Schuhe, Bekleidung, Schuhe und Stoff-/Plüschtiere mit fest eingebauten elektrischen Funktionen

Weihnachtsbaumentsorgung 2024

Ab dem 9. Januar 2024 beginnt das KWU-Entsorgung mit dem Abholen Ihrer abgeschmückten Weihnachtsbäume.

In der Gemeinde Rietz-Neuendorf werden die Weihnachtsbäume am 12. Januar 2024 an allen Glascontainerstellplätzen in allen Ortsteilen abgeholt.

Alle Termine und Orte finden Sie hier im Überblick.

Die Weihnachtsbaumentsorgung erfolgt an mit den Kom­mu­nen abgestimmten Stellplätzen. Das können sowohl ausgewählte Glascontainer­stell­­plät­ze als auch extra dafür ausgewiesene Stellplätze sein. Bitte legen Sie den Weihnachtsbaum komplett abgeschmückt zum Termin dort ab.

Für eine sach­ge­rechte Entsorgung Ihres ausgedienten Weihnachtsbaumes stehen Ihnen zwei wei­tere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • die Eigenkompostierung im Garten
  • die kostenlose Selbstanlieferung bei unseren Wertstoffhöfen (Achtung! Keine Hecken­pflanzen!)

Hinweise zur Entsorgung der Weihnachtsbäume:

Keine Entsorgung über die Restabfalltour
Die Weihnachtsbäume werden nicht im Rahmen der Restabfallent­sor­gung ein­gesammelt. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sind wir ver­pflichtet, auch die Weihnachtsbäume sortenrein einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Keine straßenweise Einsammlung
Die Weihnachtsbäume werden nicht direkt vor dem Grundstück eingesam­melt.

Entsorgung nur komplett ohne Schmuck
Der Weihnachtsbaum wird nur dann entsorgt, wenn dieser komplett ab­ge­schmückt ist.

Größenbeschränkung
Der Weihnachtsbaum darf eine maximale Länge von 2 m nicht über­schreiten. Größere Bäume sind vorher zu zersägen, denn sie kön­nen aufgrund der eingesetzten Technik nicht mitgenommen werden.


Quelle: Weihnachtsbaumentsorgung – KWU-Entsorgung / Stand 08. Januar 2024