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KWU Entsorgung

Das KWU-Entsorgung (Kommunales Wirtschafts-Unternehmen - Entsorgung) wurde 1990 gegründet und wird als organisatorisch, verwaltungsmäßig und wirtschaftlich selbstständiger Eigenbetrieb ohne eigene Rechtspersönlichkeit entsprechend den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Eigenbetriebsverordnung und der Betriebssatzung, geführt.

Der Landkreis Oder-Spree hat seine Aufgaben als öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger dem KWU-Entsorgung als Eigenbetrieb des Landkreises übertragen.

Unsere Aufgaben

  • Entsorgung der im Landkreis angefallenen überlassungspflichtigen Abfälle aus Haushalten und anderen Herkunftsbereichen
  • Erstellung und Fortschreibung des Abfallwirtschaftskonzeptes für den Landkreis Oder-Spree
  • jährliche Erstellung der kommunalen Abfallbilanz und Statistiken
  • Planung, Errichtung, Betreibung, Rekultivierung und Nachsorge von Abfallentsorgungsanlagen (Deponien, Wertstoffhöfe (WSH), Abfallumschlagstationen (AUST))
  • Erarbeitung von Abfallentsorgungs-, Abfallgebühren- und Benutzungsgebührensatzungen
  • Stoffstrommanagement
  • Rechnungswesen, Controlling, Debitorenbuchhaltung
  • Bürgerservice (Behältermanagement ->Haushalte, Gewerbe, Sperrmüll/Elektrosammlung)
  • Abfallberatung
  • Öffentlichkeitsarbeit

Quelle: Verwaltung - KWU-Entsorgung / Stand 14. Dezember 2023

Weihnachtsbaumentsorgung 2024

Ab dem 9. Januar 2024 beginnt das KWU-Entsorgung mit dem Abholen Ihrer abgeschmückten Weihnachtsbäume.

In der Gemeinde Rietz-Neuendorf werden die Weihnachtsbäume am 12. Januar 2024 an allen Glascontainerstellplätzen in allen Ortsteilen abgeholt.

Alle Termine und Orte finden Sie hier im Überblick.

Die Weihnachtsbaumentsorgung erfolgt an mit den Kom­mu­nen abgestimmten Stellplätzen. Das können sowohl ausgewählte Glascontainer­stell­­plät­ze als auch extra dafür ausgewiesene Stellplätze sein. Bitte legen Sie den Weihnachtsbaum komplett abgeschmückt zum Termin dort ab.

Für eine sach­ge­rechte Entsorgung Ihres ausgedienten Weihnachtsbaumes stehen Ihnen zwei wei­tere Möglichkeiten zur Verfügung:

  • die Eigenkompostierung im Garten
  • die kostenlose Selbstanlieferung bei unseren Wertstoffhöfen (Achtung! Keine Hecken­pflanzen!)

Hinweise zur Entsorgung der Weihnachtsbäume:

Keine Entsorgung über die Restabfalltour
Die Weihnachtsbäume werden nicht im Rahmen der Restabfallent­sor­gung ein­gesammelt. Gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz sind wir ver­pflichtet, auch die Weihnachtsbäume sortenrein einer hochwertigen Verwertung zuzuführen.

Keine straßenweise Einsammlung
Die Weihnachtsbäume werden nicht direkt vor dem Grundstück eingesam­melt.

Entsorgung nur komplett ohne Schmuck
Der Weihnachtsbaum wird nur dann entsorgt, wenn dieser komplett ab­ge­schmückt ist.

Größenbeschränkung
Der Weihnachtsbaum darf eine maximale Länge von 2 m nicht über­schreiten. Größere Bäume sind vorher zu zersägen, denn sie kön­nen aufgrund der eingesetzten Technik nicht mitgenommen werden.


Quelle: Weihnachtsbaumentsorgung – KWU-Entsorgung / Stand 08. Januar 2024