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Illegale Abfallentsorgung in der Gemeinde

Offensichtlich verfügen einige Mitmenschen nicht über die geistigen Kapazitäten um zu verstehen, dass die illegale Müllentsorgung kein „Kavaliersdelikt“ ist. Alleine gestern durfte sich das Ordnungsamt mit fünf Fällen illegaler Müllentsorgung auseinandersetzen.

Deswegen nochmal in aller Klarheit:

  • Die Entsorgung von Abfall außerhalb der dafür vorgesehen Systemen (entsprechende Mülltonne, Wertstoffhof, etc.) ist eine Ordnungswidrigkeit. Da davon ausgegangen werden kann, dass der Müll nicht auf wundersame Weise zu seiner Lagerfläche gekommen ist, handelt es sich hier um Vorsatz und wird durch die Gemeinde entsprechend geahndet.
  • Illegale Müllentsorgung, die eine Verschmutzung von Luft, Boden oder Gewässern nach sich zieht, ist eine Straftat gemäß § 326 Strafgesetzbuch (StGB) und wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht.
  • Die Entsorgung von Grün- Rasen- und Heckenschnitt und anderer „Gartenabfälle“ in Wäldern ist eine illegale Müllentsorgung. Dabei spielt es keine Rolle, wem Wald gehört.
  • Wenn Sie als Flächeneigentümer von illegaler Müllentsorgung betroffen sind, ist es an Ihnen die ordentliche Entsorgung zu veranlassen und ggf. eine Anzeige beim Ordnungsamt der Gemeinde (oder direkt bei der Polizei) vorzunehmen. Eine Umlagerung auf kommunale Flächen macht Sie zum Verursacher – der genauso zur Verantwortung gezogen wird, wie der ursprüngliche Verursacher.

Unterstützen Sie unsere Gemeinde lebenswert und sauber zu halten in dem Sie:

  • Ihre Abfälle ordentlich entsorgen,
  • Ihre Augen offen halten und vermeintliche „Übeltäter“ aktiv ansprechen oder dokumentieren (gerne auch per Foto) und
  • illegale Müllentsorgungen (und vor allem deren Verursacher) melden und zur Anzeige bringen.

All denen die meinen: “Was soll schon passieren?“ oder „Die erwischen mich eh nicht.“, möchte ich auf den Weg geben, dass wir natürlich nicht jede Ablagerung zweifelsfrei einem Verursacher zuordnen können. Ich kann Ihnen aber versichern, dass ich, wenn wir Ihnen die Ablagerung nachweisen können, kein Verständnis zeigen werde. Es gibt schlicht keine Rechtfertigung für illegale Abfallentsorgung – unabhängig davon, dass alleine schon das Maß an Blödheit hohe Bußgelder rechtfertigt.

Oliver Radzio
Bürgermeister