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Müllablagerung, illegale
Kurzinformationen
Grundsätzlich ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sperrmüll und Wertstoffen erfolgt über die öffentliche Abfallentsorgung. Gewerbeabfälle, die nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden können, müssen die Erzeuger durch eine entsprechende Firma entsorgen oder verwerten lassen.
Jeder Bürger, der illegal seinen Müll ablädt oder verkippt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend mit Bußgeld belegt werden.
Rechtsgrundlagen
- Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
- Brandenburgisches Abfallgesetz (BbgAbfG)
- Verordnung über die Überlassung, Rücknahme und umweltverträgliche Entsorgung von Altfahrzeugen (Altfahrzeug-Verordnung - AltfahrzeugV)