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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Müllablagerung, illegale

Kurzinformationen

Grundsätzlich ist jeder Eigentümer eines Grundstückes verpflichtet, sein Grundstück an die öffentliche Abfallentsorgung anzuschließen (Anschlusszwang). Die Entsorgung von Hausmüll, hausmüllähnlichem Gewerbeabfall, Sperrmüll und Wertstoffen erfolgt über die öffentliche Abfallentsorgung. Gewerbeabfälle, die nicht zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden können, müssen die Erzeuger durch eine entsprechende Firma entsorgen oder verwerten lassen.

Jeder Bürger, der illegal seinen Müll ablädt oder verkippt, handelt ordnungswidrig und kann entsprechend mit Bußgeld belegt werden.


Rechtsgrundlagen


Ansprechpartner

Frau Andrea Goldschmidt

Leiterin Hauptamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf