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Gewerbezentralregister (Auskunft beantragen)
Kurzinformationen
Jeder Gewerbetreibende kann für sich als natürliche Person an seinem alleinigen oder dem Haupt- sowie Nebenwohnsitz einen Antrag stellen und erhält Auskunft zu seinen persönlichen Daten.
Beschreibung
Entgegennahme eines Antrages auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für eine natürliche Person und Weiterleitung des Antrages an das betreffende Register. Bei der Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister ist zu erklären, ob der Auszug an den Firmensitz bzw. an eine Behörde gesandt werden soll. Der Behördensitz, die Behörde und der Verwendungszweck sind im letzteren Falle auch bei der Antragstellung mitzuteilen. Die Beantragung eines Auszuges aus dem Gewerbezentralregister als natürliche Person muss persönlich vorgenommen werden.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
Fristen
- 2 - 3 Wochen Bearbeitungszeit im Gewerbezentralregister beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof
- Eilbedürftige Auskünfte weniger als eine Woche
Kosten
Bei Antragstellung ist eine Gebühr von 13 EUR zu entrichten.