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Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.

Fahrrad herrenlos melden

Was tun bei herrenlosen Fahrrädern, von denen eine Gefährdung ausgeht?

Volltext

Angekettete Fahrräder, die Zufahrtswege blockieren, Gehwege behindern bzw. unpassierbar machen, können Sie der zuständigen Stelle melden. Ebenso wie Fahrräder, die im Verdacht stehen, gestohlen worden zu sein. Machen Sie möglichst genaue Angaben über:

  • den genauen Standort, wo sich das (herrenlose) Fahrrad befindet
  • ist das Fahrrad angekettet ist oder nicht
  • wie ist der Zustand des Fahrrades
  • ggf. wie lange das Fahrrad sich bereits dort befindet
  • ggf. wenn bekannt, Name und Anschrift des Inhabers

Gemeldet werden können auch abgestellte Fahrräder im öffentlichen Raum, die sichtbar nicht mehr bewegt werden bzw. ohne hohe Kosten nicht reparaturfähig wären.

Weitere Informationen

Zuständige Stelle

Ordnungsamt

Fürstenwalder Straße 1
15848 Rietz-Neuendorf