Informationen zu Dienstleistungen der Gemeinde, Formularen und externen Dienstleistern.
Breitensport Förderung
Fördermöglichkeiten des Breiten- und Freizeitsports im Land Brandenburg für eingetragene Sportvereine
Volltext
Die Sportförderung ist ein wesentlicher Beitrag zur positiven Entwicklung des Sports im Land Brandenburg. Die Verfassung des Landes Brandenburg (Artikel 35) sagt: „Sport ist ein förderungswürdiger Teil des Lebens. Die Sportförderung des Landes, der Gemeinden und Gemeindeverbände ist auf ein ausgewogenes und bedarfsgerechtes Verhältnis von Breitensport und Spitzensport gerichtet. Sie soll die besonderen Bedürfnisse von Schülern, Studenten, Senioren und Menschen mit Behinderungen berücksichtigen“. Näheres ist im Gesetz über die Sportförderung im Land Brandenburg geregelt.
Zuwendungen zur Projektförderung dürfen grundsätzlich nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Ein Vorhaben ist in der Regel dann begonnen, wenn Verträge abgeschlossen sind, die sich auf die Ausführung des Vorhabens beziehen. Zuwendungen dürfen nur solchen Empfängern bewilligt werden, bei denen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung gesichert erscheint und die in der Lage sind, die Verwendung der Mittel bestimmungsgemäß nachzuweisen. Dies setzt eine geordnete Buchführung und ein ausreichend qualifiziertes Personal voraus.
Bei Zuwendungen für Baumaßnahmen und Beschaffungen muss der Empfänger zudem auch in finanzieller Hinsicht die Gewähr für eine ordnungsgemäße Verwendung und Unterhaltung der entsprechenden Bauten bzw. Gegenstände bieten. Durch diese besondere Bewilligungsvoraussetzung soll die Nachhaltigkeit des Fördervorhabens unterstützt und gesichert werden.
Rechtsgrundlage(n)
Erforderliche Unterlagen
Antragsunterlagen des Antragstellers (Satzung, Finanzplan, Freistellungsbescheid, Vereinsregisterauszug)
Voraussetzungen
Sportverein im Land Brandenburg, vollständige Antragsunterlagen
Verfahrensablauf
Antragstellung im MBJS, Antragsprüfung, Bescheiderteilung, Durchführung, Abrechnung/Verwendungsnachweis
Bearbeitungsdauer
Nicht definierbar
Fristen
Antragsfristen mindestens 6 Wochen vor Maßnahme
Formulare/Schriftformerfordernis
Formularvordrucke auf der Seite des MBJS unter Sportförderung
Onlineverfahren möglich: z. Z. nein
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Zuständige Stelle
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Abteilung 2, Referat 24