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Öffentliche Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans »Windpark Groß Rietz»

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Windpark Groß Rietz” im Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Groß Rietz“ beschlossen. Am 28.06.2022 folgte dann in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Groß Rietz” im Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde Rietz-Neuendorf, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung Stand Juni 2022 sowie der Liste der betroffenen Flurstücke gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Groß Rietz (Beschluss-Nr. B-389/2022) öffentlich auszulegen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mitsamt den weiteren Unterlagen (Entwurfstext, Planzeichnung, Liste der betroffenen Flurstücke) ab dem Tag der Bekanntmachung nach telefonischer Vereinbarung und unter Beachtung der Corona-Regeln in der Zeit

vom 01. August 2022 bis 02. September 2022

öffentlich ausgelegt und kann während der Sprechzeiten

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

in der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 204, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden. Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Auch auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Windpark Groß Rietz“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Windpark Groß Rietz“ aufgefordert.

Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes „Windpark Groß Rietz“ umfasst den auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rietz-Neuendorf liegenden Teil des Windeignungsgebietes „Am Hufenfeld“. Der Teil, der sich in der angrenzenden Gemeinde Beeskow befindet, wird bauplanungsrechtlich in einem eigenen Bauleitplanverfahren bearbeitet. Das Planungsgebiet befindet sich nördlich der Stadt Beeskow zwischen den Ortslagen Groß Rietz im Westen und Radinkendorf im Osten.

Rietz-Neuendorf, den 08.07.2022

Radzio
Bürgermeister


Die Veröffentlichung findet im Amtsblatt Nr.: 03/2022 statt.


14.07.2022