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Bekanntmachung zu B-0470/2023 - förmliche Beteiligung zum Entwurf des Flächennutzungsplans

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 12.04.2021 mit der Beschlussvorlage B-0308/2021 die Aufstellung eines Flächennutzungsplans (FNP) für das gesamte Gebiet der Gemeinde Rietz-Neuendorf beschlossen.

Mit der Beschlussvorlage Nr. B-0419/2022 wurde in der Sitzung der Gemeindevertretung am 29.11.2022 beschlossen, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange frühzeitig über die zwischenzeitlich erarbeiteten Planzeichnungen mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen aller Ortsteile und dem Vorentwurf, d.h. der Begründung zum Planwerk zu informieren. Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 02.01.2023 bis 10.02.2023 öffentlich ausgelegt und im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf zur Einsichtnahme bereitgestellt.

Erste Stellungnahmen von der Gemeinsamen Landesplanung und der unteren Bauordnungsbehörde des Landkreises Oder-Spree wurden in die Planzeichnungen eingearbeitet und der Umweltbericht sowie die Begründung zum Entwurf des Flächennutzungsplans vom Planungsbüro fertiggestellt. Damit ist gleichzeitig die Grundlage geschaffen für den gesetzlich vorgeschriebenen weiteren Verfahrensschritt, nämlich die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange.

Der Entwurf des FNP mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird daher gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung findet

vom 02.01.2024 bis zum 09.02.2024 statt.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www. rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Flächennutzungsplan der Gemeinde“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden.

Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.planungsportal.brandenburg.de/ zugänglich gemacht.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit

vom 02.01.2024 bis zum 09.02.2024 ermöglicht.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten :

  • Montag 09:00 bis 12:00
  • Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
  • Mittwoch 09:00 bis 12:00
  • Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und
  • Freitag 09:00 bis 12:00

bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206 eingesehen werden.

Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer: 033672-60822 möglich.

Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans (wie hier dem FNP) eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dies betrifft den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethode und den Detaillierungsgrad bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).

Die nachfolgenden Arten umweltbezogener Informationen wurden veröffentlicht und sind entsprechend im Internet bereitgestellt und zusätzlich ausgelegt:

Umweltbericht

  • Bestandserfassung und Bewertung zu den Schutzgütern Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit/Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt/ Boden und Fläche/Wasser/ Klima und Luft/ Landschaft/ kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Aussagen zu den bestehenden Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltbelangen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Angaben zu anderweitige Planungsmöglichkeiten
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter

Kartendarstellungen

  • Karten aller Ortsteile
  • Gesamtübersicht für das Gebiet der Gemeinde Rietz-Neuendorf
  • Zusatzkarte Schutzgebiete

Bisher vorliegende weitere Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen

  • Gemeinsame Landesplanung (Ersterstellung FNP)
  • Landkreis Oder-Spree / Untere Naturschutzbehörde (Neuaufstellung Landschaftspläne)
  • Landkreis Oder-Spree / Umweltamt (untere Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde, untere Wasserbehörde, Stabsstelle Stärkung des ländlichen Raums)
  • Landkreis Oder-Spree / Untere Denkmalschutzbehörde, Bauleitplanung,
  • Landkreis Oder-Spree / Landwirtschaftsamt
  • Landkreis Oder-Spree / Amt für Infrastruktur und Gebäudemanagement
  • Landesamt für Umwelt (LfU) (Abteilung Technischer Umweltschutz, Abteilung Wasserwirtschaft)
  • Regionale Planungsgemeinschaft

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@ rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.

Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplans (FNP) unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Flächennutzungsplan (FNP) aufgefordert.

Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023

Oliver
Radzio Bürgermeister


Die folgende Abbildung zeigt zeichnerisch das Planungsgebiet:

18.12.2023