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Bekanntmachung zu B-0462/2023 - erneute öffentliche Auslage des B-Plan "Windpark Groß Rietz"

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die erneute öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans (B-Plan) „Windpark Groß Rietz” im Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am 22.05.2017 die Aufstellung des BPlans „Windpark Groß Rietz“ beschlossen. Am 28.06.2022 erfolgte in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss, den Entwurf des B-Plans „Windpark Groß Rietz”, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung, dem Umweltbericht und Artenschutzbeitrag sowie der Liste der betroffenen Flurstücke gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen (Beschluss-Nr. B-389/2022).

Die Offenlage dieser Unterlagen fand in der Zeit vom 01.08.2022 bis zum 02.09.2022 statt. Die Bekanntmachung zur Offenlage enthielt formale Fehler.

Aus diesen Gründen wird der Entwurf des B-Plans mit der Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB im Internet veröffentlicht. Die Veröffentlichung findet

vom 02.01.2024 bis zum 09.02.2024 statt.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Bebauungsplan Windpark Groß Rietz“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://www.planungsportal.brandenburg.de/ zugänglich gemacht.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit

vom 02.01.2024 bis zum 09.02.2024 ermöglicht.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten

  • Montag 09:00 bis 12:00
  • Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
  • Mittwoch 09:00 bis 12:00
  • Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und
  • Freitag 09:00 bis 12:00

bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206 eingesehen werden.

Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter der Telefonnummer 033672-60822 möglich.

Das Planungsgebiet befindet sich östlich des Ortsteils Groß Rietz (s. folgende Abbildung, rote Markierung). Externe Flächen für den naturschutzfachlichen Ausgleich befinden sich südwestlich des Ortsteils Groß Rietz, nordöstlich des Wohnplatzes Rietz-Neuendorf an der Görziger Straße, südlich angrenzend am Gutshof Birkholz sowie östlich des Ortsteils Groß Rietz an der L 411 (s. folgende Abbildung, schwarze Markierungen).

Abbildung 1: Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs (gestrichelte Linie) und Umgebung sowie externe Ausgleichsflächen (schwarze Flächen).

Eine weitere externe Ausgleichsfläche befindet sich südlich von Friedland bzw. östlich von Niewisch (s. folgende Abbildung, schwarze Markierung).

Abbildung 2: Weitere externe Ausgleichsfläche östlich von Niewisch (schwarze Fläche).

Gemäß § 2 Abs. 4 Baugesetzbuch (BauGB) ist bei der Neuaufstellung eines Bauleitplans eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Dies betrifft den Untersuchungsumfang, die Untersuchungsmethode und den Detaillierungsgrad bezogen auf die verschiedenen Schutzgüter (Tiere, Pflanzen, Fläche, Boden, Wasser, Klima, Luft, biologische Vielfalt, Landschaft, Mensch, Kultur- und Sachgüter).

Die nachfolgenden Arten umweltbezogener Informationen wurden veröffentlicht, sind entsprechend im Internet bereitgestellt und zusätzlich ausgelegt:

Umweltbericht

  • Bestandserfassung und Bewertung zu den Schutzgütern Mensch, einschließlich der menschlichen Gesundheit/ Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt/ Boden und Fläche/ Wasser/ Klima und Luft/ Landschaft/ kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
  • Aussagen zu den bestehenden Wechselwirkungen zwischen den o.g. Umweltbelangen
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung
  • Angaben zu anderweitige Planungsmöglichkeiten 
  • Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zur Kompensation der nachteiligen Auswirkungen auf die genannten Schutzgüter

Natur- und Artenschutz: Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag

  • Beschreibung der Wirkfaktoren des Vorhabens auf vorvorkommende Arten
  • Bestand und Betroffenheit der im Untersuchungsraum vorkommenden europarechtlich geschützten Arten (Pflanzenarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, Tierarten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Artikel 1 der Vogelschutzrichtlinie)
  • Maßnahmen zur Vermeidung und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen)
  • Zusammenfassung der Prüfung der Verbotstatbestände - Faunistisches Gutachten Fledermäuse
  • Faunistisches Gutachten Zauneidechse - Raumnutzungsanalyse Weißstorch (Seeadler)
  • Nahrungsflächenanalyse Rotmilan - Faunistisches Gutachten Vögel
  • Überprüfung Brutplätze von Greif- und Großvögeln

Schutzgut Mensch, einschließlich menschl. Gesundheit: Schallimmissionsprognose

  • Angaben zu Standortdaten und Immissionsorten, Angaben zu Potentiellen Schallreflexionen und Vorbelastungen
  • Ergebnisse der Immissionsberechnungen

Schutzgut Mensch, einschließlich menschl. Gesundheit: Schattenwurfprognose

- Schattenwurfberechnungen

- Bewertung der Ergebnisse

Weitere Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:

  • Flächenversieglung, Bodenschutz und Abfallwirtschaft
  • Landkreis Oder-Spree (Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde)
  • Kreisentwicklung - Landkreis Oder-Spree (Kreisentwicklung und Investitionsförderung)
  • Natur- und Artenschutz - Landkreis Oder-Spree (Untere Naturschutzbehörde), Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände, Landesamt für Umwelt, Fachabteilung Naturschutz
  • Bauleitplanung - Landkreis Oder-Spree (Bauordnungsamt) -
  • Denkmalschutz - Landkreis Oder-Spree (Untere Denkmalschutzbehörde), Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum
  • Flächeninanspruchnahme für Landwirtschaft - Landkreis Oder-Spree (Agrarentwicklung - Landwirtschaftsamt) ,
  • Waldinanspruchnahme - Landesbetrieb Forst (untere Forstbehörde)
  • Raumordnung - Gemeinsames Landesplanungsabteilung, Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
  • Radaranlage Lindenberg - Deutscher Wetterdienst
  • Grundwasserneubildung (Flächenversiegelung) - Landesamt für Umwelt, Fachabteilung Wasserwirtschaft
  • Immissionsschutz mit den Kategorien Schall, Schatten und Eiswurf - Landesamt für Umwelt, Technischer Umweltschutz, Landesbüro anerkannter Naturschutzverbände

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden.

Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den B-Plan „Windpark Groß Rietz“ unberücksichtigt bleiben.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Windpark Groß Rietz“ aufgefordert.

Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023

Oliver Radzio
Bürgermeister 

18.12.2023