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Bekanntmachung zu B-0458/2023 - Abwägungsbeschluss frühzeitigen Beteiligung PV-FFA Wilmersdorf 2

Bekanntmachung des Abwägungsbeschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange zum Vorentwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf der Gemeinde

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 19.09.2023 die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Vorentwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (Wilmersdorf 2)“ der Gemeinde untereinander und gegeneinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Der Beschluss mit der Vorlagen- Nr. B-0458/2023 erfolgte einstimmig.

Die genannte öffentliche Beteiligung hat in der Zeit vom 15. Mai 2023 bis zum 16. Juni 2023 stattgefunden. Die amtliche Bekanntmachung hierfür wurde am 12.05.2023 im Amtsblatt Nr.: 03-2023 der Gemeinde Rietz-Neuendorf ortsüblich bekannt gemacht und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde im Internet veröffentlicht.

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sind sodann vom beauftragten Ingenieurbüro in einer Abwägungsliste zusammengestellt worden. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben überwiegend keine Stellungnahme abgegeben oder sehen ihre Interessen nicht berührt. Abweichende oder anderslautende Stellungnahmen und Hinweise fließen in die weitere Überarbeitung des Planungskonzepts (formelle Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) ein.


Weitere Informationen zu dieser Bauleitplanung finden Sie unter "Bauleitplanung im Verfahren".

06.10.2023