Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Geflügelpest
Öffentliche Bekanntmachung des Landkreises Oder-Spree
Aufgrund der andauernden Geflügelpest-Lage bei Wildvögeln in Deutschland verbunden mit einem hohen Eintrags- und Verbreitungsrisiko für Hausgeflügelbestände, erlässt der Landkreis Oder-Spree, vertreten durch den Landrat, dieser vertreten durch das Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt (Veterinäramt) aufgrund von Gefahr im Verzug im Wege der Notbekanntmachung nach § 3 der Bekanntmachungsverordnung nachfolgende Tierseuchenallgemeinverfügung zur Feststellung und Bekämpfung der Geflügelpest vom 30. September 2023.
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