Bekanntmachung zu B-437/2023 - förmliche Beteiligung B-Plan "Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf"
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans »Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf« der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf dem Gelände der ehemaligen MUNA.
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat mit der Vorlagen-Nr. B-0437/2023 in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 beschlossen, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange förmlich über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf dem Gelände der ehemaligen MUNA zu informieren.
Zu diesem Zweck wird der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand Juni 2023), Begründung (Stand Januar 2023) und dem Untersuchungsrahmen zum Umweltbericht (Stand Januar 2023) gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tagen für jedermann öffentlich ausgelegt.
Auslage der Unterlagen:
Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die oben genannten Unterlagen ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung in der Zeit
vom 26. Juli 2023 bis zum 25. August 2023
öffentlich ausgelegt und können während der Sprechzeiten
- Di 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Do 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Fr 09:00 bis 12:00 Uhr
bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden.
Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@ rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik- Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf dem Gelände der ehemaligen MUNA aufgefordert.
Lage des Plangebiets:
Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 37 und 49 in der Flur 1 und die Flurstücke 57 und 59 in der Flur 3 der Gemarkung Wilmersdorf (Vorhabenfläche).
Abbildung: Lage des Plangebiets
Die oben genannten Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rietz-neuendorf.de eingesehen werden.
Rietz-Neuendorf, den 11.07.2023
Oliver Radzio
Bürgermeister
Diese Bekanntmachung wurde am 19. Juli 2023 im Amtsblatt Nr. 05-2023 für die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.