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Bekanntmachung zu B-451/2023 - erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit B-Plan "Windpark Alt Golm"

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss über die erneute förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans "Windpark Alt Golm" im Ortsteil Alt Golm der Gemeinde Rietz-Neuendorf.

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat mit der Vorlagen-Nr. B-0451/2023 in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 beschlossen, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erneut förmlich über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Alt Golm“ im Ortsteil Alt Golm der Gemeinde Rietz-Neuendorf zu informieren.

Diesem Beschluss ging voraus, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg mit Urteilen vom 30. September 2021 den ursprünglichen Regionalplan Oderland- Spree, Sachlicher Teilplan „Windenergienutzung“ für unwirksam erklärt hat. In diesem Teilplan Windenergienutzung befand sich ursprünglich auch das ehemalige Windeignungsgebiet 59, das mit dem vorliegenden Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Alt Golm“ beplant werden soll.

Die Veränderung der rechtlichen Rahmenbedingungen (s.a. Windenergieflächenbedarfsgesetz – „Wind-an-Land- Gesetz“) und die damit einhergehende neue Aufstellung der Regionalen Planungsgemeinschaft machten eine Überarbeitung und Aktualisierung des Entwurfs und seiner Begründung zum B-Plan „Windpark Alt Golm“ erforderlich. Auch artenschutzrechtliche Fachbeiträge wurden in diesem Rahmen aktualisiert oder sind nun Bestandteil der neuerlichen Auslage.

Aus diesen Gründen ist die erneute Auslegung der Entwürfe und Unterlagen zum B-Plan „Windpark Alt Golm“ geboten und erforderlich.

Zu diesem Zweck wird der Entwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand Juli 2023), Begründung (Stand Juli 2023) und weiteren aktuellen Unterlagen (u.a. Schattenwurfprognose, Denkmalfachliches Gutachten) gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tagen für jedermann öffentlich ausgelegt.

Auslage der Unterlagen:

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit werden die oben genannten Unterlagen ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung in der Zeit

vom 31. Juli 2023 bis zum 31. August 2023

öffentlich ausgelegt und können während der Sprechzeiten

  • Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und

Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Alt Golm“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Alt Golm“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf aufgefordert.

Lage des Plangebiets:

Das Plangebiet liegt in der Gemeinde Rietz-Neuendorf zwischen den Ortsteilen Alt Golm und Kunersdorf nordöstlich der Bundesstraße B 168. Das Plangebiet berührt die Flur 1 und Flur 4 der Gemarkung Alt Golm sowie die Flur 7 der Gemarkung Pfaffendorf. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 160 ha.

Abbildung: Lage des Plangebiets

Die oben genannten Unterlagen können zudem auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rietz-neuendorf.de eingesehen werden.

Rietz-Neuendorf, den 11.07.2023

Oliver Radzio
Bürgermeister


Diese Bekanntmachung wurde am 19. Juli 2023 im Amtsblatt Nr. 05-2023 für die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.

19.07.2023