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Bekanntmachung zu B-0435/2023 - frühzeitige Beteiligung B-Plan PV-FFA Wilmersdorf

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung und Information der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans zur „Errichtung einer Photovoltaikanlage im Ortsteil Wilmersdorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf (Wilmersdorf 2)“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 mit der Vorlagen-Nr. B-0435/2023 beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über den Vorentwurf des Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (Wilmersdorf 2) im Ortsteil Wilmersdorf der Gemeinde zu informieren. Dabei ist die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieses Planvorhabens, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestal¬tung oder Entwicklung des Gemeindegebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, Begründung (Stand April 2023) und dem Umweltbericht (Stand April 2023) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB öffentlich ausgelegt. Auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (TÖB) erhalten hiermit Gelegenheit, ihre Stellungnahmen zum Planverfahren einzubringen.

Auslage der Unterlagen:

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß §§ 3 Abs. 1 i.V.m. § 4 Abs. 1 Satz 2 BauGB werden die oben genannten Unterlagen ab dem Tag der ortsüblichen Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde nach telefonischer Vereinbarung in der Zeit

vom 15. Mai 2023 bis zum 16. Juni 2023

öffentlich ausgelegt und können während der Sprechzeiten:

Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden.

Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Flächennutzungsplans für die Gemeinde Rietz-Neuendorf aufgefordert.

Lage des Plangebiets:

Für die Photovoltaik-Freiflächenanlage sollen in der Gemarkung Wilmersdorf, Flur 1 die gesamte Fläche der Flurstücke 22, 23, 24, 25, 26 und 27 mit einer Größe von ca. 80.000 m2 in Anspruch genommen werden. Der Geltungsbereich der geplanten Betriebsfläche ist Flurstücksgrenzen genau abgegrenzt und durch die folgenden Umgebungsparameter definiert:

• Im Osten durch die Landesstraße L 42
• Im Westen durch das Betriebsgelände der Recyclingfirma Otto-Rüdiger Schulze
• Im Norden und Süden durch Wald- und Heideflächen

Rietz-Neuendorf, den 28.04.2023


gez. Oliver Radzio
Bürgermeister



Die Bekanntmachung wird ebenfalls im Amtsblatt für die Gemeinde Rietz-Neuendorf Nr.: 03-2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen zu dem Beschluss B-0421/2022 finden Sie im Sitzungsdienst in der Gemeindevertretersitzung vom 25. April 2023.

28.04.2023