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Bekanntmachung zu B-0429/2023 - Aufstellungsbeschluss PV-FFA Birkholz

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 mit der Vorlagen-Nr. B-0429/2023 beschlossen, einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

Lage des Plangebietes:

Für die Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-Anlage) mit der Bezeichnung „Solarpark Birkholz“ sollen in der Gemarkung Birkholz in der Flur 3 Teile des Flurstücks 86 mit einer Größe von ca. 10 ha in Anspruch genommen werden.
Der Geltungsbereich der geplanten Betriebsfläche ist Flurstücksgrenzen genau abgegrenzt und liegt östlich der Ortschaft Birkholz entlang der Gemeindegrenze von Rietz-Neuendorf angrenzend zur Gemeinde Beeskow, dort auf einer Länge von rund 600m. Im Süden wird das Plangebiet durch einen öffentlichen Fahrradweg begrenzt. Die Erschließung des Plangebiets ist über die öffentliche Straße ‚Birkholzer Weg‘ (Gemarkung Beeskow, Flur 2 Flurstück 485) und anschließend über den Wirtschaftsweg zum UW Birkholz geplant.

Ziele der Planung:

Der Gemeinde Rietz-Neuendorf liegt der Antrag der Firma ABO Wind AG, Unter den Eichen 7 aus 65195 Wiesbaden für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz der Gemeinde vor. Die Firma ABO Wind ist in der Gemeinde bereits als Projektierer von Windenergieanlagen bekannt. Auf dem o.a. Flurstück soll auf einer Grundstücksfläche von rund 10.000 m2 eine PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 7 bis maximal 10 MWp errichtet und von der Firma ABO Wind bzw. einer hierfür zu gründenden Betreibergesellschaft betrieben werden. Die konkreten Leistungsdaten der PV-Anlage (maximale elektrische Leistung, jährliche Stromproduktion) können zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht genau angegeben werden, da sie von weiteren technischen Faktoren (Ort und Entfernung des Netzeinspeisepunktes), zu berücksichtigen Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und ähnlichen Erwägungen abhängen.

Der Lageplan und die Antragsunterlagen können im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Raum 206 (Stabsstelle) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rietz-neuendorf.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Rietz-Neuendorf, den 28.04.2023

gez. Oliver Radzio
Bürgermeister




Die Bekanntmachung wird ebenfalls im Amtsblatt für die Gemeinde Rietz-Neuendorf Nr.: 03-2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen zu dem Beschluss B-0421/2022 finden Sie im Sitzungsdienst in der Gemeindevertretersitzung vom 25. April 2023.

28.04.2023