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Bekanntmachung zu B-0421/2022 - Aufstellungsbeschluss B-Plan in Görzig Kirschallee

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplans als Grundlage für den späteren Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Görzig der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.04.2023 mit der Vorlagen-Nr. B-0421/2022 beschlossen, einen Bebauungsplan als Grund-lage für den späteren Neubau einer Kindertagesstätte im Ortsteil Görzig der Gemeinde Rietz-Neuendorf aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

Lage des Plangebietes:

Für dieses Projekt soll eine bisher im Außenbereich gelegene Teilfläche des Flurstücks 9 der Flur 04 in der Gemarkung Görzig (Kirschallee 1a / Rietz-Neuendorf) in Anspruch genommen werden.

Das Planungsgebiet ist derzeit unbebaut und weist eine Fläche von ca. 7800 m2 auf. Nördlich wird es durch Waldflächen und Landwirtschaftsflächen begrenzt, östlich in ca. 120 Metern Entfernung befindet sich die Bundesstraße B168 und westlich sowie südlich befindet sich das Planungsgebiet am Siedlungsrand des Ortsteils Görzig der Gemeinde. Das Plangebiet ist planrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen, da es von der am 19.01.2000 in Kraft getretenen Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Ortsteil Görzig nicht als Innenbereich gem. § 34 BauGB erfasst wird. Voraussetzung für die Errichtung der Kindertagestätte ist deshalb die Herstellung von Planungsrecht. Dazu ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

Ziele der Planung:

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 06. Dezember 2021 mit Beschlussvorlage Nr. B-0355/2021 der Verwaltung den Auftrag gegeben, zur Vorbereitung eines künftigen Kitastandortes eine ausreichend groß dimensionierte Grundstücksfläche zu Bauland zu entwickeln. Grundlage für den jetzt am 25.04.2023 getroffenen Aufstellungsbe-schluss war ein längeres Abstimmungsverfahren in der Gemeindevertretung, bei dem einer-seits den steigenden Bedarfen an Kinderbetreuungsplätzen in der Gemeinde Rechnung getragen werden und andererseits ein möglichst optimal gelegener Standort gefunden und beplant werden soll. Für das hier zu beplanende Flurstück 9 der Flur 04 in der Gemarkung Görzig sprach neben seiner guten Erreichbarkeit über die Bundesstraße B168, der Anbindung an den ÖPNV mit dem Busverkehr Oder-Spree auch die Tatsache, dass dieses Flurstück im Eigentum der Gemeinde Rietz-Neuendorf steht.

Als Planungsgrundlage für die Größe der zu entwickelnden Flächen werden die „Grundsätze des Verwaltungshandelns bei der Prüfung der räumlichen Bedingungen von Kindertages-stätten“ (Landesjugendhilfeausschuss vom 12.07.1999), die Erfahrungen aus dem Neubau der Kita Görzig sowie eine angenommene Kapazität von insgesamt bis zu 75 Kinder (Aufteilung: 30 x Betreuungsplatz Kinderkrippe / 45 x Betreuungsplatz Kindergarten) herangezogen. Bei der Entwicklung dieses Baulandes handelt es sich um eine vorbereitende Maßnahme, die keinen Anspruch auf Realisierung eines Kita-Neubaus begründet.

Die hier genannten Unterlagen können im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Raum 206 (Stabsstelle) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rietz-neuendorf.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Rietz-Neuendorf, den 28.04.2023

gez. Oliver Radzio
Bürgermeister



Die Bekanntmachung wird ebenfalls im Amtsblatt für die Gemeinde Rietz-Neuendorf Nr.: 03-2023 veröffentlicht.

Weitere Informationen zu dem Beschluss B-0421/2022 finden Sie im Sitzungsdienst in der Gemeindevertretersitzung vom 25. April 2023.

28.04.2023