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02.12.2022 - Abwägungsbeschluss zur Ergänzungssatzung "Dorfstraße Alt Golm"

Bekanntmachung über den Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die Abwägung der Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Dorfstraße Alt Golm" in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Ortsteil Alt Golm

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat mit der Vorlagen-Nr. B-0415 / 2022 in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.11.2022 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf der Ergänzungssatzung "Dorfstraße Alt Golm" in der Gemeinde Rietz-Neuendorf im Ortsteil Alt Golm beschlossen.

Zuvor war von der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2022 mit der Vorlagen-Nr. B-0390/2022 die Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Dorfstraße Alt Golm“ im Ortsteil Alt Golm der Gemeinde Rietz-Neuendorf beschlossen worden.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden einzeln untereinander und gegeneinander abgewogen und entsprechend protokolliert.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 iVm. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wurde der Entwurf der Ergänzungssatzung mitsamt den weiteren Unterlagen (Entwurfstext, Planzeichnung, Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag)

vom 02. Januar 2023 bis 10. Februar 2023

öffentlich ausgelegt.

Die eingegangenen Einwendungen wurden im Abwägungsprotokoll vollständig erfaßt.

Die Auswertung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung (Abwägungsprotokoll Stand 16.11.2022) sind als Anlage dem Beschluss beigefügt worden.

Rietz-Neuendorf, den 02.12.2022

Oliver Radzio
Bürgermeister


Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/2022

02.12.2022