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02.12.2022 - Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Sauen

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Sauen der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat mit Vorlagen-Nr. B-0412/2022 in ihrer öffentlichen Sitzung am 29.11.2022 beschlossen, eine Ergänzungssatzung für den Ortsteil Sauen mit der Bezeichnung „Sauen – Zum Anger“ aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).

Lage des Plangebietes:

Vom räumlichen Geltungsbereich sind die im Eigentum der Vorhabenträger stehenden Flurstücke 400, 402, 404, 406, 42, 84/7, 44/4, 84/4, 84/6 umfasst. Ferner gehören Teile der folgenden Flurstücke zum räumlichen Geltungsbereich der neuen Ergänzungssatzung: 399, 401, 403, 45/7, 45/8 und 45/11. Dabei handelt es sich teils um Verkehrsflächen und um Grundstücke bzw. Flurstücke, die im Eigentum einer Grundstücksnachbarin der Vorhabenträger stehen. Laut Vollmacht dieser Grundeigentümerin sind die Vorhabenträger berechtigt, diese oben bezeichneten Flurstücke ebenfalls in den Geltungsbereich der neuen Ergänzungssatzung einbeziehen zu lassen.

Ziele der Planung:

Durch die Ergänzungssatzung soll gewährleistet werden, dass eine geordnete städtebauliche Entwicklung sichergestellt wird, die Belange des Umweltschutzes berücksichtigt werden und dafür gesorgt wird, dass das geplante Bauvorhaben (Holzbau zur Unterbringung von Kraftfahrzeugen, Gartengeräten, Rasentraktor etc.) sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, seiner Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt.

Dazu gehört auch das vom Vorhabenträger in 4. Generation ununterbrochen bewohnte und in seinem Eigentum stehende Wohnhaus, das vom Innenbereich der am 29.03.2000 in Kraft getretenen Klarstellungs- und Abrundungssatzung für den Ortsteil Sauen nicht umfaßt wird und sich derzeit im Außenbereich befindet. Mit der Aufstellung der hier beantragten Ergänzungssatzung kann daher auch dieser baurechtlich unbefriedigende Zustand mitbereinigt werden.

Die Begründung zur Ergänzungssatzung „Sauen – Zum Anger“, die Planzeichnung und der artenschutzrechtliche Fachbeitrag sind Bestandteil dieser Ergänzungssatzung und können im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Raum 206 (Stabsstelle) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die genannten Unterlagen werden zudem auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rietz-neuendorf.de zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Rietz-Neuendorf, den 02.12.2022

Oliver Radzio
Bürgermeister 


Veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 05/2022