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10.10.2022 -  Auslegung des B-Plan Entwurfs "Windpark Alt Golm - Kunersdorf"

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans „Windpark Alt Golm - Kunersdorf” im Ortsteil Alt Golm der Gemeinde Rietz-Neuendorf

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Alt Golm“ (Vorlagen-Nr. B-0199/2018) beschlossen. Am 06.09.2022 folgte dann in öffentlicher Sitzung der Gemeindevertretung der Beschluss, den Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Alt Golm - Kunersdorf” im Ortsteil Alt Golm der Gemeinde Rietz-Neuendorf, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung Stand Juni 2022 sowie den artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Ortsteil Alt Golm (Beschluss-Nr. B-402/2022) öffentlich auszulegen.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 i.V.m. § 4 a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird der Entwurf des Bebauungsplans mitsamt den weiteren Unterlagen (Entwurfstext, Planzeichnung, Umweltbericht, artenschutzrechtlichen Fachbeiträgen) ab dem Tag der Bekanntmachung nach telefonischer Vereinbarung (033672-60822) und unter Beachtung der Corona-Regeln in der Zeit 

vom 10. Oktober 2022 bis 11. November 2022 öffentlich ausgelegt und kann während der Sprechzeiten

Montag nach Vereinbarung
Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00
Mittwoch nach Vereinbarung
Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00
Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

in der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 204, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden.

Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Stellungnahmen zum Entwurf können während dieser Auslegungsfrist vorgebracht oder an die
Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden.

Auch auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan „Windpark Alt Golm - Kunersdorf“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Windpark Alt Golm - Kunersdorf“ aufgefordert. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes „Windpark Alt Golm - Kunersdorf“ liegt in der Gemeinde Rietz-Neuendorf zwischen den Ortsteilen Alt Golm und Kunersdorf nordöstlich der Bundesstraße B 168. Das Plangebiet berührt die Flur 1, 3 und Flur 4 der Gemarkung Alt Golm sowie die Flur 7 der Gemarkung Pfaffendorf. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von rund 160 ha.

Rietz-Neuendorf, den 15.09.2022

Radzio
Bürgermeister


Diese Bekanntmachung wurde am 30. September 2022 im Amtsblatt Nr. 04-2022 für die Gemeinde Rietz-Neuendorf veröffentlicht.

10.10.2022