Kita & Schule
Hier finden Sie Informationen zu unseren 4 Kindertagesstätten, dem IGB Hort und der "Schule des Friedens".
Kita-Schließtage 2025
In Abstimmung mit unseren Kindertagesstätten und Elternbeiräten wurden für das Jahr 2025 folgende Schließtage in den Kindertagesstätten der Gemeinde Rietz-Neuendorf festgelegt:
- 02. - 03. Januar 2025
- 04. April 2025
- 02. Mai 2025
- 30. Mai 2025
- 20. Juni 2025
- 22. - 31. Dezember 2025
- (02. Januar 2026)
- 11. April 2025
- 02. Mai 2025
- 30. Mai 2025
- 26. September 2025
- 22. - 31. Dezember 2025
- (02. Januar 2026)
- 02. - 03. Januar 2025
- 31. März 2025
- 02. Mai 2025
- 30. Mai 2025
- 01. Dezember 2025
- 22. - 31. Dezember 2025
- (02. Januar 2026)
- 30. April 2025
- 02. Mai 2025
- 30. Mai 2025
- 15. Oktober 2025
- 22. - 31. Dezember 2025
- (02. Januar 2026)
- 28. Februar 2025
- 02. Mai 2025
- 30. Mai 2025
- 06. Juni 2025
- 22. - 31. Dezember 2025
- (02. Januar 2026)
Kita-Schließtage 2024
In Abstimmung mit unseren Kindertagesstätten wurden für das Jahr 2024 folgende Schließtage festgelegt:
- 02. - 03. Januar 2024
- 01. März 2024
- 10. Mai 2024
- 13. September 2024
- 04. Oktober 2024
- 01. November 2024
- 23. Dezember 2024 - 03. Januar 2025
- 02. - 05. Januar 2024
- 26. April 2024
- 10. Mai 2024
- 27. September 2024
- 04. Oktober 2024
- 01. November 2024
- 23. - 30. Dezember 2024
- 02. Januar 2024
- 10. Mai 2024
- 07. Juni 2024
- 02. September 2024
- 04. Oktober 2024
- 01. November 2024
- 23. Dezember 2024 - 03. Januar 2025
- 22. April 2024
- 10. Mai 2024
- 04. Oktober 2024
- 16. Oktober 2024
- 01. November 2024
- 23. Dezember 2024 - 03. Januar 2025
- 15. März 2024
- 10. Mai 2024
- 07. Juni 2024
- 04. Oktober 2024
- 01. November 2024
- 23. - 30. Dezember 2024
Kita-Elternbeitragsentlastung
Viele Familien stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Lebensunterhalt mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu bestreiten, insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiekosten aufgrund der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. Betroffen sind nicht nur Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder über geringe Einkommen verfügen, sondern auch Familien mit mittleren Einkommen erleben mit ihren Kindern deutliche finanzielle Einschnitte aufgrund steigender Kosten in vielen Lebensbereichen.
Um diesen Eltern und Kindern schnell und direkt zu helfen werden sie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung entlastet. Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und in Kindertagespflegestellen sind Bildungsangebote, die allen Kindern auch in der aktuellen Krisensituation offenstehen müssen. Deshalb wird die Elternbeitragsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 auf Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (bis 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) werden die Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum differenziert nach Betreuungsumfang auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.
Ab 1. Januar 2023:
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt.
- Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden.
Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:
- Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
- Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
- Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.
Da die Kita-Träger Zeit brauchen, um die neuen individuellen Beitragsfestsetzungen vorzunehmen (das Gesetz nennt als Zieldatum den 28. Februar 2023) und eventuell zusätzliche Angaben benötigen, besteht die Verpflichtung, den bisherigen Beitrag erst einmal weiter zu entrichten. Es gibt aber einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich mit dem neuen Bescheid herausstellt, dass zu viel gezahlt worden ist.
Wenn Eltern Fragen haben, ist zu empfehlen, sich immer zunächst die FAQs sowie die weiteren veröffentlichten Informationen des MBJS sorgfältig anzusehen oder sich an den Einrichtungsträger zu wenden, der für die Festlegung und Erhebung der Elternbeiträge zuständig ist. Auch das zuständige Jugendamt kann Auskunft erteilen. Für Fragen zu den landesrechtlichen Rahmenbedingungen und zum Einkommensrechner hat das MBJS ein Mailpostfach eingerichtet: elternbeitragsentlastung-kita@mbjs.brandenburg.de
Quelle: Kita-Elternbeitragsentlastung | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de) / Stand 28.12.2022
Den Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen finden Sie unter: Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)
In Vorbereitung der Umsetzung dieser Regelung wird den Eltern in Kürze ein separates Infoschreiben derr Gemeinde Rietz-Neuendorf mit der Bitte um aktuelle Einkommensnachweise zugehen.