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Kita & Schule

Informationen zu den Kindergärten, dem Hort und der Grundschule ("Schule des Firedens")

Kita-Elternbeitragsentlastung

Viele Familien stehen aktuell vor der großen Herausforderung, den Lebensunterhalt mit dem zur Verfügung stehenden Geld zu bestreiten, insbesondere wegen der stark gestiegenen Energiekosten aufgrund der Folgen des Krieges gegen die Ukraine. Betroffen sind nicht nur Familien, die Sozialtransferleistungen erhalten oder über geringe Einkommen verfügen, sondern auch Familien mit mittleren Einkommen erleben mit ihren Kindern deutliche finanzielle Einschnitte aufgrund steigender Kosten in vielen Lebensbereichen.

Um diesen Eltern und Kindern schnell und direkt zu helfen werden sie bei den Elternbeiträgen für die Kindertagesbetreuung entlastet. Kindertagesbetreuung in Krippen, Kindergärten, Horten und in Kindertagespflegestellen sind Bildungsangebote, die allen Kindern auch in der aktuellen Krisensituation offenstehen müssen. Deshalb wird die Elternbeitragsfreiheit im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2024 auf Eltern mit einem Jahreshaushaltsnettoeinkommen von bis zu 35.000 Euro ausgeweitet. Für Eltern mit mittleren Einkommen (bis 55.000 Euro Jahreshaushaltsnettoeinkommen) werden die Elternbeiträge pro Kind und Monat für denselben Zeitraum differenziert nach Betreuungsumfang auf zulässige Höchstbeiträge begrenzt.

Ab 1. Januar 2023:

  • Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 35.000 Euro werden beitragsfrei gestellt.
  • Eltern mit einem Nettoeinkommen bis 55.000 Euro können anteilig entlastet werden.

Nach wie vor beitragsfrei bleiben Eltern, die folgende Unterstützungen erhalten:

  • Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach dem dritten und vierten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch,
  • Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
  • einen Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes oder
  • Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz

sowie Eltern mit einem jährlichen Nettoeinkommen bis 20.000 Euro.

Da die Kita-Träger Zeit brauchen, um die neuen individuellen Beitragsfestsetzungen vorzunehmen (das Gesetz nennt als Zieldatum den 28. Februar 2023) und eventuell zusätzliche Angaben benötigen, besteht die Verpflichtung, den bisherigen Beitrag erst einmal weiter zu entrichten. Es gibt aber einen gesetzlichen Rückerstattungsanspruch, wenn sich mit dem neuen Bescheid herausstellt, dass zu viel gezahlt worden ist.

Wenn Eltern Fragen haben, ist zu empfehlen, sich immer zunächst die FAQs sowie die weiteren veröffentlichten Informationen des MBJS sorgfältig anzusehen oder sich an den Einrichtungsträger zu wenden, der für die Festlegung und Erhebung der Elternbeiträge zuständig ist. Auch das zuständige Jugendamt kann Auskunft erteilen. Für Fragen zu den landesrechtlichen Rahmenbedingungen und zum Einkommensrechner hat das MBJS ein Mailpostfach eingerichtet: elternbeitragsentlastung-kita@mbjs.brandenburg.de

Quelle: Kita-Elternbeitragsentlastung | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de) / Stand 28.12.2022


Den Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen finden Sie unter: Einkommensrechner zur Ermittlung von Elternbeitragsbegrenzungen | Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS) (brandenburg.de)

In Vorbereitung der Umsetzung dieser Regelung wird den Eltern in Kürze ein separates Infoschreiben derr Gemeinde Rietz-Neuendorf mit der Bitte um aktuelle Einkommensnachweise zugehen.

Grüße zum Ersten Schultag

Liebe Schülerinnen und Schüler,

heute beginnt wieder die Schule. Grade für Erstklässler ist heute deshalb ein ganz besonderer Tag, zu dem es früher immer hieß: „Jetzt beginnt der Ernst des Lebens.“. Neben dem Ernst soll und darf Schule natürlich auch Spaß machen. Man trifft Freunde, lernt, spielt, malt, singt, turnt und lacht. Deshalb wünsch ich euch ganz viel Freude.

Alle Autofahrer möchte ich daran erinnern, dass ab heute wieder vermehrt Kinder an und auf unseren Straßen unterwegs sein werden – Nehmen Sie deshalb Rücksicht und fahren Sie insbesondere in der Nähe von Schulen besonders vorsichtig.

Oliver Radzio
Bürgermeister

Bundesverfassungsgericht bestätigt Masernimpfpflicht

Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2022

1 BvR 469/20, 1 BvR 472/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 470/20

Impfnachweis (Masern)

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts mehrere Verfassungsbeschwerden zurückgewiesen, die sich gegen Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) über die Pflicht zum Auf- und Nachweis einer Masernimpfung sowie über die bei Ausbleiben des Nachweises eintretende Folgen richten, wie etwa das Verbot, Kinder in bestimmten Einrichtungen zu betreuen.

Quelle: Pressemitteilung Nr. 72/2022 vom 18. August 2022


Für die Kindertagesstätten (Kita & Hort) der Gemeinde Rietz-Neuendorf heißt das, dass entsprechend des § 20 Infektionsschutzgesetz "Eine Person, die ab der Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Nachweis nach Satz 1 vorlegt, darf nicht in Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 1 bis 3 betreut oder in Einrichtungen nach § 23 Absatz 3 Satz 1, § 33 Nummer 1 bis 4 oder § 36 Absatz 1 Nummer 4 beschäftigt werden.".

Zu Betreuung und Beschäftigung gehören unter anderem auch Eingewöhnung und Praktika.

neuer Krippenwagen für die Kita Görzig

„Es gibt noch viel zu lernen und draußen gibt es immer großartige Dinge. Sogar Fehler können wunderbar sein.“

Robin Williams US-amerikanischer Schauspieler und Komiker 1951 - 2014


Am Donnerstag, dem 11. August 2022 konnte dank freundlicher Unterstützung der e.dis der neue Krippenwagen an die Kita Regenbogen in Görzig übergeben werden.

Ich wünsche den Kindern und Erziehern viel Spaß und viele interessante Ausflüge in und um Görzig und möchte mich ganz herzlich bei Herrn Müller, dem Kommunalreferenten der e.dis für die Unterstützung bedanken.

Oliver Radzio
Bürgermeister