erneuter Ausbruch der Newcastle-Krankheit
Wiederholter Ausbruch der Newcastle Disease in Geflügelbestand im Landkreis Oder-Spree
Aufgrund von erhöhten Tierverlusten in einem Stall eines Masthähnchenbestandes mit 315.000 Tieren in Storkow wurde am 26.05.2026 der Verdacht auf den Ausbruch der Newcastle-Disease amtlich festgestellt.
In den am 22. Und 26.05.26 entnommenen amtliche Proben wurden durch abschließenden Befund des Friedrich-Löffler-Instituts am 27.05.26 ND Feldvirus positive Befunde bestätigt.
Auf der Basis dieses Befundes und den klinischen Erscheinungen im Masthähnchenbestand wird der Ausbruch dieser Tierseuche Kategorie A amtlich festgestellt und die entsprechenden Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet.
Die Restriktionszonen gemäß Tierseuchenallgemeinverfügung werden erweitert , in der Schutzzone mit Radius 3km um die Ausbruchsbestände liegen die Gemarkungen Alt Stahnsdorf , Braunsdorf, Dahms-dorf, Kolpin, Lebbin, Markgrafpieske, Philadelphia, Reichenwalde, Rieplos, Spreenhagen, Storkow.
Das Virus der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) (aviäres Paramyxovirus) ist weltweit verbreitet. Die Schwere der hervorgerufenen Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes, der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab.
Beim Haushuhn kann die Erkrankung in Abhängigkeit vom Virusstamm vom plötzlichen Tod mit 100%iger Mortalität der Herde bis zur subklinischen Infektion variieren. Das Virus, das bei Hühnern und Puten zu hoher Morbidität und Mortalität führt, kann z. B. bei Enten oder Gänsen eine inapparente (nicht in Erscheinung tretende) Infektion auslösen. Neben dem Kardinalsymptom der erhöhten Mortalität mit Störungen des Allgemeinbefindens können folgende Krankheitszeichen nach NDV-Infektion auftreten: Legeleistungsabfall, Depression, Ödeme an Kopf und Kehllappen, respiratorische Störungen, Durchfall und nervöse Störungen. Für Menschen ist das Virus ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es zu Bindehautentzündungen kommen.
ND ist gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 eine gelistete Seuche der Kategorie A , die normalerweise nicht in der Europäischen Union auftritt und für die unmittelbare Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, sobald sie nachgewiesen wird.
Alle Geflügelhalter haben Biosicherheitsmaßnahmen der höchsten Risikostufe einzuhalten, das heißt insbesondere strikte Einschränkung des Personenzuganges zu den Ställen, wirksame Desinfektionsmaßnahmen an Ein-/ Ausfahrten und Stalleingängen, Einhaltung der Herstellerhinweise für die Anwendung der Impfstoffe.
Quelle: Medieninformation des Landkreises Oder-Spree vom 29. Mai 2026