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Beantragung von Oster- und Brauchtumsfeuern

Um die Bearbeitung der Anträge und frühzeitige Information der Leistelle der Feuerwehr zu gewährleisten, werden Anträge für Osterfeuer bis spätestens Dienstag, dem 30.03.2026 angenommen.

Anträge, die später gestellt werden, sind nicht mehr genehmigungsfähig.

Allgemeine Informationen zu Lager- bzw. Brauchtumsfeuern finden Sie hier.

Für Fragen dazu steht Ihnen unser Ordnungsamt gerne zur Verfügung.


Hinweis: Aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Gebührenordnung Umwelt (Land Brandenburg) muss die Gemeinde für die "Entscheidung über die Zulassung von Ausnahmen vom Verbot des Verbrennens im Freien (§ 7 Absatz 2 LImSchG)" (Punkt 2.4.2) eine Gebühr in Höhe von 70 EUR - 270 EUR erheben. Fragen und Hinweis dazu sind bitte an das Ministerium für Land- und Ernährungswirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (MLEUV) zu richten.