Ausbruch der Newcastle Disease in einem weiteren Geflügelbestand
Ausbruch der Newcastle Disease in einem weiteren Geflügelbestand im Landkreis Oder-Spree
Aufgrund sinkender Legeleistung und erhöhter Verluste in einem Legehennenbestand mit etwa 73.000 Tieren im Landkreis Oder-Spree wurde am 15.03.2026 der Verdacht auf einen Ausbruch der Newcastle-Krankheit (Newcastle Disease, ND) amtlich festgestellt.
Bereits am 14.03.2026 wurden amtliche Proben entnommen. Der abschließende Befund des Friedrich-Loeffler-Instituts bestätigte am 16.03.2026 den Ausbruch der Newcastle-Krankheit.
Auf Grundlage dieses Befundes sowie der klinischen Erscheinungen im betroffenen Legehennenbestand wurde der Ausbruch dieser Tierseuche der Kategorie A amtlich festgestellt und entsprechende Bekämpfungsmaßnahmen eingeleitet. Dem Tierhalter wurde eine Tierseuchenverfügung übergeben. Darüber hinaus wurde eine
Tierseuchenallgemeinverfügung mit Geltung für alle Geflügelhalter in den Restriktionszonen erarbeitet und in Kraft gesetzt. Die Veröffentlichung erfolgte auf der Internetseite des Landkreises Oder-Spree.
Das Virus der Newcastle-Krankheit (aviäres Paramyxovirus – „aviär“ bedeutet „Vögel betreffend“) ist weltweit verbreitet. Die Schwere der Erkrankung hängt von der Pathogenität des Virusstammes (ein Virus mit hoher Pathogenität verursacht meist schwere Krankheitsverläufe), der Wirtspezies sowie von der Immunkompetenz der betroffenen Tiere ab.
Beim Haushuhn kann die Erkrankung – abhängig vom Virusstamm – vom plötzlichen Tod mit einer Mortalität von bis zu 100 % der Herde bis hin zu subklinischen Infektionen (Infektion ohne sichtbare Krankheitszeichen) variieren.
Während das Virus bei Hühnern und Puten zu hoher Morbidität und Mortalität führen kann, verursacht es beispielsweise bei Enten oder Gänsen häufig lediglich eine inapparente (klinisch unauffällige) Infektion.
Neben dem Kardinalsymptom (typischstes oder wichtigstes Krankheitszeichen) der erhöhten Mortalität mit Störungen des Allgemeinbefindens können nach einer Infektion mit dem Newcastle-Disease-Virus unter anderem folgende Krankheitszeichen auftreten:
- Legeleistungsabfall
- Depression (Teilnahmslosigkeit der Tiere)
- Ödeme an Kopf und Kehllappen
- respiratorische Störungen (Atemwegsprobleme)
- Durchfall
- nervöse Störungen
Für den Menschen ist das Virus in der Regel ungefährlich. Bei sehr engem Kontakt mit erkrankten Tieren kann es in Einzelfällen zu Bindehautentzündungen kommen.
Die Newcastle-Krankheit ist gemäß der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1882 eine gelistete Tierseuche der Kategorie A, die normalerweise nicht in der Europäischen Union auftritt und für die unverzüglich Tilgungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, sobald sie nachgewiesen wird.
Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, Biosicherheitsmaßnahmen der höchsten Risikostufe einzuhalten.
Dazu gehören insbesondere:
- eine strikte Einschränkung des Personenzugangs zu den Ställen
- wirksame Desinfektionsmaßnahmen an Ein- und Ausfahrten sowie an Stalleingängen
- die Einhaltung der Herstellerhinweise bei der Anwendung von Impfstoffen
Hinweis zu Fallwirldberfung von Tauben
im Rahmen der aktuellen Unterstützung bei der Bergung von verendeten Wildvögeln bitte ich Sie, verendete Tauben bis auf Weiteres nicht zu entsorgen. Bitte melden Sie uns gefundene Tauben stattdessen umgehend unter Fallwildmeldung@landkreis-oder-spree.de. Unser Bergeteam wird die Tiere nach Eingang der Meldung zeitnah abholen.
Quelle: Landkreis Oder-Spree / Stand 19. März 2026