Hinweis zur Hundehaltung
Liebe Hundehalterinnen,
liebe Hundehalter,
es gibt leider immer wieder „Missverständnisse“ bei der Haltung von Hunden in unserer Gemeinde. Deswegen ein paar einfache Grundregeln:
- Die „Hinterlassenschaften“ von Hunden sind gem. § 1 Abs. 5 der Hundehalterverordnung des Landes Brandenburg (HundhV) von ihren Besitzern eigenständig zu entfernen und in der eigenen Mülltonne zu entsorgen!
- Hundehalter haben gemäß § 1 HundehV dafür Sorge zu tragen, dass von ihrem Hund keine Gefährdung für Menschen, Tiere oder Sachen ausgeht. Darüber hinaus muss der Hund außerhalb des befriedeten Besitztums ein Halsband oder Geschirr mit dem Vor- und Zunamen sowie die gegenwärtige Anschrift des Halters tragen.
- Hunde unterliegen der Kennzeichnungs- und Anzeigepflicht. Das heißt, dass jeder Hund mit Hilfe eines Mikrochip-Transponders gemäß ISO-Standard gekennzeichnet werden muss. Des Weiteren muss jeder Hund unverzüglich der örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Ordnungswidrig handelt wer fahrlässig oder vorsätzlich gegen die HundehV verstößt. Der Vorstoß kann entsprechend geahndet werden (gemäß §16 HundehV).
Sollten Sie also einen Hund haben, halten Sie sich an diese einfachen Regeln. Ihre Nachbarn und Ihr Hund wird es Ihnen sicher danken.
Mit freundlichen Grüßen
Das Ordnungsamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf