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Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Jahr 2026

Öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Steuern und Abgaben für das Jahr 2026

Für das Kalenderjahr 2026 werden keine neuen Bescheide zur Grund-u. Hundesteuer versandt, wenn sich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben haben.

Gemäß § 12 a und § 12 b des Kommunalabgabengesetzes für das Land Brandenburg (KAG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. März 2004 (GVBl. I S. 174) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 27.Mai 2009 (GVBl. I S. 160) i.V. m. § 25 Abs.1 sowie § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz (GrStG) vom 07.August 1973 (BGBL. IS. 965), zuletzt geändert durch Artikel 32 des Gesetzes vom 2. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 387) wird öffentlich bekannt gemacht, dass für diejenigen Steuerschuldner und Abgabenschuldner, die für das Kalenderjahr 2026 die gleiche Steuer (wie Grundsteuer A, Grundsteuer B, Hundesteuer) zu entrichten haben, die Steuer durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt wird.

Sollten sich die Berechnungsgrundlage und der Abgabebetrag (Gebührenbetrag) ändern, ergeht gemäß § 12 b Abs. 2 Satz 2 KAG ein gültiger Änderungsbescheid. Sollten sich Grundsteuerhebesätze oder die Bemessungsgrundlage (Messbetrag) ändern, ergeht gemäß gültiger Änderungsbescheid. Gleiches gilt für Eigentumsänderungen.

Für die Steuerschuldner bzw. Abgabenschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuer- bzw. Abgabenbescheid (Gebührenbescheid) zugegangen wäre.

Die Steuerfestsetzung bzw. Abgabenfestsetzung kann innerhalb einer Frist von einem Monat nach öffentlicher Bekanntmachung durch Widerspruch beim Bürgermeister der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 angefochten werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zu Niederschrift bei o.g. Behörde einzulegen. Gemäß § 80 (2) VwGO hat der Widerspruch gegen die Steuerfestsetzung keine aufschiebende Wirkung. Die festgesetzten Fälligkeiten sind somit trotz Widerspruch fristgerecht zu begleichen.

Als Information geben wir die Zahlungstermine für alle Steuerarten bekannt:

Jahreszahler: 01.07. eines jeden Jahres bzw. 15.08. eines jeden Jahres

Halbjahreszahler: 15.02. und 15.08. eines jeden Jahres

Quartalszahler: 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres

Bitte teilen Sie uns auch weiterhin alle Veränderungen (Adressenänderungen, Namensänderungen usw.) mit.

Bei vorliegender Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschrift- Mandat) erfolgt auch weiterhin die Abbuchung der Steuern.

Rietz-Neuendorf, den 26.11.2025

gezeichnet O. Radzio
Bürgermeister