Bekanntmachung - Förmliche Beteiligung Ergänzungssatzung Möllendorfer Weg III
Bekanntmachung über die förmliche Beteiligung von Öffentlichkeit, Behörden und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf für die Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 20.05.2025 mit der Beschlussvorlage B-0583/2025 die Aufstellung einer Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB (Ergänzungssatzung) für eine Teilfläche auf dem Flurstück 9 der Flur 1 in der Gemarkung Behrensdorf beschlossen.
Mit Beschluss Nr. B-0612/2025 vom 25.11.2025 wurde die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf (Stand: 21.10.2025) beschlossen.
Der Entwurf der Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf mit Begründung (Stand 21.10.2025) wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht und zur Einsichtnahme bereitgestellt. Die Veröffentlichung findet
vom 05.01.2026 bis zum 05.02.2026 statt.
Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Ergänzungssatzung Möllendorfer Weg III Behrensdorf“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/verfahren/ zugänglich gemacht. Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 05.01.2026 bis zum 05.02.2026 ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
- Montag 09:00 bis 12:00
- Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
- Mittwoch 09:00 bis 12:00
- Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und
- Freitag 09:00 bis 12:00
im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich. Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Ergänzungssatzung „Möllendorfer Weg III“ in Behrensdorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zur Ergänzungssatzung aufgefordert.
Rietz-Neuendorf, den 27.11.2025
gezeichnet Oliver Radzio
Bürgermeister