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Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung Bahnhofstraße

Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung „Bahnhofstraße“ im Ortsteil Groß Rietz

Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.11.2025 mit der Vorlagen- Nr. B-0608/2025 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Teil eines bisher im Außenbereich gelegenen Flurstücks im Ortsteil Groß Rietz mit dem Titel „Ergänzungssatzung Bahnhofstraße“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf gefasst.

Lage des Plangebiets:

Der Geltungsbereich der künftigen Satzung soll einen Teil des Flurstücks 772 (ehemals 762 und 764) in der Flur 3, Gemarkung Groß Rietz im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Rietz-Neuendorf umfassen. Dieses Teilstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und wäre damit für die geplante Bebauung mit einem Einfamilienhaus nicht zugänglich.

Der geplante Geltungsbereich liegt in zweiter Reihe zur Bahnhofstraße im Ortsteil Groß Rietz, und könnte durch das nördlich angrenzende Wegeflurstück 368, welches sich im Eigentum der Gemeinde befindet, erschlossen werden.

Westlich grenzt der Geltungsbereich an die bestehende Innenbereichssatzung des Ortsteils Groß Rietz, südlich und östlich grenzen Gärten und Ackerland an den geplanten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich wird eine Größe von ca. 1.700 m² aufweisen, wovon ca. 600 m² als Bauland ausgewiesen werden sollen.

Abb. Lageskizze Ergänzungssatzung „Bahnhofstraße“

Ziele der Planung:

Die Ergänzungssatzung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung zu Wohnzwecken auf dem Flurstück 772, Flur 3, Gemarkung Groß Rietz, gelegen an der Straße „Bahnhofstraße“. Mit dieser Satzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die insbesondere die Belange des Umweltschutzes und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berücksichtigt, gewährleistet werden. Der Flurkartenauszug mit dem bisherigen und dem künftigen Abgrenzungsbereich zwischen Innen- und Außenbereich und die Planzeichnung sollen Bestandteil der Ergänzungssatzung werden. Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Ergänzungssatzung Bahnhofstraße “ für jedermann eingesehen und abgerufen werden.

Rietz-Neuendorf, den 08.12.2025

gezeichnet Oliver Radzio
Bürgermeister