Beteiligung zur 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“
"Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Regionale Raumstruktur und Grundfunktionale Schwerpunkte“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst die gesamte Region Oderland-Spree. Hierzu gehören gemäß § 3 Absatz 2 Nr. 3 RegBkPlG die Gebiete der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie die kreisfreie Stadt Frankfurt (Oder).
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Sachlichen Teilregionalplans umfasst den Ortsteil Lindenberg der Gemeinde Tauche."
Die vollständigen Informationen sowie Möglichkeiten der Beteiligung finden Sie unter: