Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Entwurfsbeschluss und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans »Windpark Buckow-Nord« im Ortsteil Buckow der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Entwurfsbeschluss und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zur Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Nord“ im Ortsteil Buckow der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 (B-0499/2024) den Beschluss zur Aufhebung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Nord“ aus dem Jahr 2001 der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf, gefasst, der im Amtsblatt Nr. 06-2024 vom 07.10.2024 öffentlich bekannt gemacht wurde.
Mit Beschluss Nr. B-0605/2025 hat die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.09.2025 den Entwurf der Aufhebungssatzung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Nord“ im Ortsteil Buckow der Gemeinde Rietz-Neuendorf gebilligt und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf beschlossen.
Zu diesem Zweck wird der Satzungsentwurf mit Begründung und Umweltbericht (Fassung August 2025) gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber für 30 Tage im Internet veröffentlicht und zusätzlich für jedermann einsehbar öffentlich ausgelegt.
Lage des Geltungsbereichs der Aufhebungssatzung:
Der räumliche Geltungsbereich der Aufhebungssatzung ist identisch mit dem Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Nord“ der vormaligen Gemeinde Buckow, heute Gemeinde Rietz-Neuendorf. Er hat eine Größe von ca. 15,8 ha und liegt nördlich der Ortslage Buckow. Die Lage des Geltungsbereichs ist in der nachfolgenden Abbildung dargestellt. Er umfasst in der Gemarkung Buckow, Flur 1, die Flurstücke 336, 343, 350, 352, 398.
Abbildung: Lage des Geltungsbereichs (schwarze Umgrenzung) der Aufhebungssatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow Nord“; DTK10 © GeoBasis-DE/LGB, dl-de/by-2-0
Ziel der Aufhebungssatzung:
Ziel der Aufhebungssatzung ist, die Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Windpark Buckow-Nord“ aus dem Jahr 2001 aufzuheben. Dieser umfasst Sondergebiete für Standorte von fünf Windenergieanlagen mit einer Höhe von 182 m ü. NN.
Als Vorhabenträger und Betreiber des „Windparks Buckow-Nord“ strebt die Firma Prokon Regenerative Energien eG das Repowering des Bestandsparks und dessen geringfügige Erweiterung an. Da die Festsetzungen des ursprüng-lichen Bebauungsplans dem Repowering entgegenstehen und das Vorhaben gemäß dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow-Nord“ umgesetzt wurde, wird dieser aufgehoben. Die Vorschriften des Baugesetzbuchs (BauGB) über die Aufstellung von Bauleitplänen gelten auch für ihre Änderung, Ergänzung und Aufhebung (vgl. § 1 (8) BauGB).
Nach der frühzeitigen Beteiligung zu den Zielen und Zwe-cken der Planung wurde der Entwurf und die Begründung mit Umweltbericht ausgearbeitet. Der Entwurf der Aufhebungssatzung und die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter
https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ ➞ Aufhebung Bebauungsplan „Windpark Buckow-Nord“
für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung werden zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter
https://bb.beteiligung.diplanung.de/
zugänglich gemacht. Außerdem besteht für jedermann die Möglichkeit zur Ein-sichtnahme in die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 15.10.2025 bis zum 17.11.2025.
Die Unterlagen können nach vorheriger Anmeldung (Tel.: 033672 608-27/ E-Mail: s.horstmann@rietz-neuendorf.de) während folgender Dienstzeiten im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden:
- Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
- Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
- Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
- Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
- Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-608-27 möglich.
- Folgende, nach Einschätzung der Gemeinde, wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen und Informationen sind verfügbar:
- Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – Untere Naturschutzbehörde zum Artenschutz
- Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – Untere Wasserbehörde zu Fließgewässern im Geltungsbereich
- Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – AG Abfallwirtschafts- und Bodenschutzbehörde zum Abfall und Bodenschutz
- Stellungnahme Landkreis Oder-Spree – AG untere Denkmalschutzbehörde zum Schutz von Bodendenkmalen
- Stellungnahme Landesamt für Umwelt – Immissionsschutz zum vorbeugenden Immissionsschutz (mit sonstigen fachlichen Informationen oder rechtserhebliche Hinweisen)
- Stellungnahme Deutscher Wetterdienst inklusive einer zusätzlichen Stellungnahme der Bundeswehr (mit Hinweisen zum Observatorium Lindenberg und Sicherstellung meteorologischer Daten) und Betonung der Bedeutung für die Bundeswehr, um qualitativ hochwertige meteorologische Daten sicherzustellen)
- Stellungnahme Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologisches Landesmuseum zu Bodendenkmale
- Umweltbericht mit Informationen zu den Auswirkungen der Aufhebungssatzung auf Tiere, Pflanzen (inklusive Biotoptypenkartierung), Boden, Wasser, Luft, Klima und auf das Wirkungsgefüge zwischen ihnen sowie auf die Landschaft, auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter sowie auf den Menschen
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen können elektronisch übermittelt werden an die E-Mail-Adresse: info@rietz-neuendorf.de oder auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 (1) BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Aufhebungssatzung zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Windpark Buckow-Nord“ für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Rietz-Neuendorf, den 24.09.2025
Oliver Radzio
Bürgermeister