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Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Bestattungswald Alt Golm"

Öffentliche Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Alt Golm“

Die Gemeindevertretung hat mit Beschlussnummer B-0595/2025 in ihrer öffentlichen Sitzung am 15.07.2025 die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Alt Golm“ beschlossen. Die Satzung wird hiermit gemäß §16 Abs. 2 Baugesetzbuch öffentlich bekannt gemacht.

Der Geltungsbereich liegt auf den Gemarkungen Alt Golm und Drahendorf und befindet sich im Norden des Gemeindegebietes der Gemeinde Rietz-Neuendorf zwischen den Ortslagen Alt Golm und Pfaffendorf. Der Geltungsbereich wird westlich durch die Bundesstraße B168, nördlich durch den umgangssprachlich genannten Linzberg und südlich die bewohnte Ortslage Kunersdorf eingerahmt.

Der Geltungsbereich umfasst die nachfolgend aufgeführten Flurstücke ganz oder in Teilflächen.

  • Flurstück 242, Flur 1, Gemarkung Alt Golm
  • Flurstück 243, Flur 1, Gemarkung Alt Golm
  • Flurstück 32, Flur 4, Gemarkung Alt Golm
  • Flurstück 33, Flur 4, Gemarkung Alt Golm
  • Flurstück 43, Flur 4, Gemarkung Alt Golm
  • Flurstück 45, Flur 4, Gemarkung Alt Golm
  • Flurstück 54, Flur 4, Gemarkung Drahendorf
  • Flurstück 55, Flur 4, Gemarkung Drahendorf

Der räumliche Geltungsbereich ist auf der Anlage „Geltungsbereich zur Satzung der Veränderungssperre zum Bebauungsplan "Bestattungswald Alt Golm" dargestellt. Die Anlage ist Teil der Satzung.

Die Satzung tritt gemäß §16 Abs. 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung in Kraft.

Die Satzung zur Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Alt Golm“ kann im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf während der öffentlichen Sprechzeiten dauerhaft eingesehen werden und über ihren Inhalt Auskunft verlangt werden.

Öffentliche Sprechzeiten

  • Mo nach Vereinbarung
  • Di 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Mi nach Vereinbarung
  • Do 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Fr 09.00 bis 12.00 Uhr

Die Satzung wird einschließlich ihrer Anlage nach der Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter

https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung/

bereitgestellt.

Hinweis gemäß § 215 BauGB

Unbeachtlich werden

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gemäß §3 (4) Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) in der zurzeit gültigen Fassung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Auf die Vorschriften des § 44Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung eintretenden Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
  • die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Beschluss der Gemeindevertretung vorher beanstandet,
  • der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und daher die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel angibt.

Rietz-Neuendorf, den 17.07.2025

Oliver Radzio
Bürgermeister