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Anordnung der Bekanntmachung der Satzung der Veränderungssperre zum Baubauungsplan "Bestattungswald Alt Golm"

Anordnung der Bekanntmachung der Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Alt Golm“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf als Ersatzbekanntmachung i. S. d. § 2 Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl. II/00, [Nr. 24], S.435) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43])

Die durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in öffentlicher Sitzung am 15.07.2025 mit Beschlussnummer B-0595/2025 beschlossene Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Alt Golm“ ist öffentlich bekannt zu machen.

Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BekanntmV und gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 09.02.2021 wird hiermit angeordnet. Die Satzung über die Veränderungssperre zum Bebauungsplan „Bestattungswald Alt Golm“ ist im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen.

Dazu ist im Amtsblatt darauf hinzuweisen, dass diese Unterlagen in der Verwaltung der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zur Einsicht durch jede/n während folgender Sprechzeiten

  • Mo nach Vereinbarung
  • Di 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
  • Mi nach Vereinbarung
  • Do 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
  • Fr 09.00 bis 12.00 Uhr

kostenfrei und dauerhaft bereitgehalten werden. Der Inhalt der Bekanntmachung wird ergänzend im Internet unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung/ zur Einsichtnahme veröffentlicht. Die Anordnung der Ersatzbekanntmachung ist gemäß § 2 Abs. 2 BekanntmV sowie § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zusammen mit der Satzung zu veröffentlichen.

Die Satzung vom 17.07.2025 über die Veränderungssperre nach § 14 BauGB für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Bestattungswald Alt Golm“ tritt mit dem Tage der Bekanntmachung in Kraft.

Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) kann gegen diese Satzung nach Ablauf eines Jahres seit ihrer Verkündung nicht mehr geltend gemacht werden, es sei denn,

  • eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt,
  • die Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,
  • der Bürgermeister hat den Beschluss der Gemeindeverterung vorher beanstandet, 
  • der Form- und Verfahrensmangel ist gegenüber der Gemeinde vorher gerügt und daher die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die den Mangel angibt.

Rietz-Neuendorf, 17.07.2025

Oliver Radzio
Bürgermeister