Inhalt

Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans »Erneuerbare Energien«

Öffentliche Bekanntmachung
über die erneute Beteiligung zum Entwurf
des Sachlichen Teilregionalplans
„Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree

Bekanntmachung der Regionalen Planungsgemeinschaft
Oderland-Spree
Vom 2. Juni 2025

Die Regionalversammlung der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree hat auf ihrer 2. Sitzung am 2. Juni 2025 den 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland-Spree mit seiner Begründung gebilligt und den Umweltbericht zur Kenntnis genommen (Beschluss 25/02/10) sowie den Beschluss über die erneute Beteiligung zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ Oderland Spree und über die öffentliche Auslegung des 2. Entwurfs mit Begründung und Umweltbericht sowie der zweckdienlichen Unterlage Schallimmissionsprognose gefasst (Beschluss 25/02/11).

Das erneute Beteiligungsverfahren richtet sich nach § 9 Absatz 3 des Raumordnungsgesetzes (ROG) in der Fassung vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. März 2023 (BGBl. I Nr. 88) geändert worden ist, in Verbindung mit § 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 8. Februar 2012 (GVBl. I Nr. 13), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl. I Nr. 20) geändert worden ist.

Wird demnach der Planentwurf nach Durchführung der ersten Beteiligung dergestalt geändert, dass dies zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen führt, so ist der geänderte Teil erneut im Internet zu veröffentlichen; in Bezug auf die Änderung ist erneut Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

Die im gebilligten 2. Planentwurf enthaltenen Änderungen führen zu einer erstmaligen oder stärkeren Berührung von Belangen. Aufgrund des Umfangs und der Tragweite der Änderungen in mehreren Teilen des Planentwurfs, in der Begründung und im Umweltbericht werden alle geänderten Unterlagen vollständig veröffentlicht und ausgelegt.

Der Geltungsbereich des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree umfasst die gesamte Region Oderland-Spree, die gemäß § 3 Absatz 2 Nummer 3 RegBkPlG aus den Gebieten der Landkreise Märkisch-Oderland und Oder-Spree sowie der kreisfreien Stadt Frankfurt (Oder) besteht.

Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ beinhaltet textliche und zeichnerische Festlegungen zum Thema Windenergienutzung als Vorranggebiete und textliche Festlegungen zum Thema Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der mit dem 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ ausliegende Umweltbericht beinhaltet umweltbezogene Informationen und dokumentiert gemäß § 8 Absatz 1 ROG die voraussichtlichen erheblichen Auswirkungen des Teilregionalplans auf die Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen und die biologische Vielfalt, die Fläche, den Boden, das Wasser, das Klima und die Luft, die Landschaft, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie die Wechselwirkungen. Darüber hinaus gibt der Umweltbericht Auskunft über geprüfte Alternativen und Maßnahmen zur Vermeidung, zur Verringerung und zum Ausgleich der nachteiligen Umweltauswirkungen sowie über geplante Maßnahmen zur Überwachung der Umweltauswirkungen.

Der 2. Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans „Erneuerbare Energien“ wird mit seiner Begründung, dem Umweltbericht und einer zweckdienlichen Unterlage zur Ermittlung der Schallimmissionen von Windenergieanlagen (Schallimmissionsprognose) im Zeitraum

vom 7. Juli 2025 bis einschließlich 8. August 2025

im Internet veröffentlicht unter: https://www.rpg-oderland-spree.de/regionalplaene/sachlicherteilregionalplan-erneuerbare-energien 

Zusätzlich werden diese Unterlagen im selben Zeitraum bei den nachfolgend benannten Stellen während der angegebenen Zeiten sowie außerhalb der benannten Zeiten nach telefonischer Vereinbarung für alle zur kostenlosen Einsicht ausgelegt:

Landkreis Märkisch-Oderland

Ort der öffentlichen Auslegung   Dienststunden
Regionale Planungsgemeinschaft
Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle
Oderland-Spree
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/Spree
Telefon: 03361 598-0242
Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Stadt Frankfurt (Oder) Stadtverwaltung Frankfurt (Oder)
Dezernat II
Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt
Goepelstraße 38
Stadthaus, Haus 1, 1. OG,
Raum 1.421
15234 Frankfurt (Oder)
Telefon: 0335 552-6107
Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr
Landkreis Märkisch-Oderland Kreisverwaltung Märkisch-Oderland
Fachbereich I
Wirtschaftsamt
Puschkinplatz 12
Raum A-105
15306 Seelow
Telefon: 03346 850-7601

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr

Landkreis Oder-Spree

Kreisverwaltung Oder-Spree
Dezernat II - Innenverwaltung, Bauen
und Kreisentwicklung, Amt für
Kreisentwicklung und Infrastruktur
Breitscheidstraße 7
Haus B, Empfang/Wachschutz
15848 Beeskow
Telefon: 03366 35-1801; 35-1802

Montag, Mittwoch und Donnerstag
9:00 - 12:00 Uhr und
13:00 - 16:00 Uhr
Dienstag
9:00 - 18:00 Uhr
Freitag
9:00 - 12:00 Uhr

Die im Vergleich zu den Fassungen der 1. Beteiligung vorgenommenen konkreten textlichen und zeichnerischen Änderungen sind in den veröffentlichten Unterlagen kenntlich gemacht.

In Bezug auf die Änderung des Planentwurfs, seiner Begründung und des Umweltberichts können im Zeitraum vom 7. Juli 2025 bis einschließlich 15. August 2025 Stellungnahmen abgegeben werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an die folgende E-Mail-Adresse übermittelt werden:

beteiligung@rpg-oderland-spree.de

Darüber hinaus können Stellungnahmen auch postalisch an die

Regionale Planungsgemeinschaft Oderland-Spree
Regionale Planungsstelle
Eisenbahnstraße 140
15517 Fürstenwalde/Spree

gerichtet werden.

Während der angegebenen Dienststunden ist eine Abgabe von Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in den oben genannten Auslegungsstellen möglich.

Nach Ablauf der Frist sind alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen (§ 9 Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 ROG).

Fürstenwalde/Spree, den 2. Juni 2025

Gernot Schmidt
Vorsitzender der Regionalen Planungsgemeinschaft Oderland-Spree

07.07.2025