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Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss über die frühzeitige Beteiligung zum Vorentwurf des Bebauungsplans zur »Errichtung einer PV-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz«

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25.03.2025 mit der Vorlagen-Nr. B-0581/2025 beschlossen, die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig über den Vorentwurf des Bebauungsplans zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Birkholz zu informieren. Dabei sind die Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange über die allgemeinen Ziele und Zwecke dieses Planvorhabens, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung des Gemeindegebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten.

Zu diesem Zweck wird der Vorentwurf des Bebauungsplans, bestehend aus der Planzeichnung mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen (Stand 26.02.2025), der Vorhabenund Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan (Stand 10.03.2025), die Begründung (Stand: 10.03.2025), der Umweltbericht und Artenschutzrechtliche Fachbeitrag (Stand März 2025) gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB im Internet gemäß §3 Abs. 2 BauGB veröffentlicht. Die Veröffentlichung findet

vom 22. April 2025 bis zum 27. Mai 2025 statt.

Die Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ zugänglich gemacht.

Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf in der Zeit

vom 22. April 2025 bis zum 27. Mai 2025 ermöglicht.

Die Unterlagen können während der Dienstzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten

  • Montag 09:00 bis 12:00 Uhr
  • Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr
  • Mittwoch 09:00 bis 12:00 Uhr
  • Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
  • Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr

beim Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 110 eingesehen werden. Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60827 möglich.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf des Bebauungsplans für die Gemeinde Rietz-Neuendorf aufgefordert.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an die E-Mailadresse: info@rietz-neuendorf.de. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift in der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf abgegeben werden. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung für die Gemeinde Rietz-Neuendorf unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zweck des Bebauungsplanes:

Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplanentwurfes erfolgt mit der Zielsetzung der Ausweisung von Sonderbauflächen für erneuerbare Energien, hier Solarenergie. Die Planung stellt einen Beitrag zur Erreichung der klimaschutzpolitischen Ziele und Vorhaben in Deutschland dar. Das das Vorhaben planungsrechtlich dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist, muss über dieses geordnete Verfahren der Planaufstellung Baurecht für die Errichtung der Photvoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden.

Lage des Plangebiets:

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes befindet sich in der Gemeinde Rietz-Neuendorf auf einem ca. 7,3 Hektar großem Teilstück des Flurstückes 86, der Flur 3, Gemarkung Birkholz und ist in südöstlicher Richtung circa 800 m vom Ortsteilkern des Ortsteils Birkholz entfernt. Das Plangebiet grenzt südlich an den Vorheider Weg, eine Gemeindestraße mit der Nummer 382. Im Westen, Norden und Osten ist das Gebiet von landwirtschaftlicher Nutzfläche umgeben. Die östliche Grenze stellt auch die Gemarkungsgrenze zwischen dem Ortsteil Birkholz der Gemeinde Rietz-Neuendorf und der Gemeinde Beeskow dar.

(Planzeichnung)


Rietz-Neuendorf, den 27.03.2025

gez. Oliver Radzio
Bürgermeister

09.04.2025