Bekanntmachung der Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf
Bekanntmachung der Abwägung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 28.01.2025 die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise aus der erneuten förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (MUNA)“ der Gemeinde untereinander und gegeneinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Der Beschluss mit der Vorlagen-Nr. B-0570/2024 erfolgte einstimmig.
Die genannte erneute öffentliche Beteiligung hat in der Zeit vom 14. Oktober 2024 bis zum 15. November 2024 stattgefunden. Die amtliche Bekanntmachung hierfür wurde am 07.10.2024 im Amtsblatt Nr.: 06-2024 der Gemeinde Rietz-Neuendorf ortsüblich bekannt gemacht und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde im Internet veröffentlicht (Beschluss-Nr. B-0535/2024).
Die eingegangenen Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen zum Entwurf des Bebauungsplanes sind sodann vom beauftragten Ingenieurbüro in einer Abwägungsliste zusammengestellt worden.
Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben keine erneuten Stellungnahmen abgegeben oder sehen ihre Interessen nicht berührt, sodass keine neuen Erkenntnisse abgewogen und protokolliert werden mussten. Die Umweltbelange sind bereits im Beschluss mit der Vorlagennummer B-0473/2023, aus der Sitzung am 05.12.2023 geprüft und gewichtet worden. In der Summe konnte damals festgehalten werden, dass einschließlich der Kompensationsmaßnahmen, die zur Umsetzung verbindlich geregelt worden sind, keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben oder zu befürchten wären.
Rietz-Neuendorf, 31.01.2025
Oliver Radzio
Bürgermeister