Inhalt

Öffentliche Bekanntmachung der Verfügung zur Widmung der Straße »August-Bier-Siedlung« der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Ortsteil Sauen

Öffentliche Bekanntmachung der Verfügung zur Widmung der Straße „August-Bier-Siedlung“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Ortsteil Sauen

Präambel

Gemäß § 6 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28.07.2009 (GVBl. I/09, S. 358), zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 6 des Gesetzes vom 05. März 2024 (GVBl. I/18, S. 3) und aufgrund des Beschlusses der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 17.09.2024 wird die Straße „August-Bier-Siedlung“ auf schriftlichen Antrag des Eigentümers und mit dessen schriftlicher Zustimmung dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Mit der Widmung erhält die Straße den Status einer sonstigen öffentlichen Straße (§ 3 Abs. 1 Nr. 4 BbgStrG).

Lage der Straße:

Die öffentliche Verkehrsfläche der Straße „August-Bier-Siedlung“ verläuft in einer Länge von ca. 84 Metern vom Einmündungsbereich der Straße „ Zum Anger“ ( Gemarkung Sauen, Flur 1, Flurstück 85) bis zum Grundstück der Gemarkung Sauen, Flur 1, Flurstück 351 über Teilflächen der Flurstücke 40, 335, 349 und 350 der Flur 1 der Gemarkung Sauen, mit einer Fläche von ca. 294 m². Sie umfasst die ca. 3,5 m breite Fahrbahn, siehe Lageplan, beigefügt als Anlage 1.

Festsetzungen:

Straßengruppe:

Die Straße „August-Bier-Siedlung“ wird gem. § 3 Abs. 1 Nr. 4 BbgStrG als sonstige öffentliche Straße eingestuft. Funktion: Die Straße „August-Bier-Siedlung“ hat die Funktion der Erschließung des Grundstücks August-Bier-Siedlung 1 (Gemarkung Sauen, Flur 1, Flurstück 351).

Träger der Straßenbaulast:

Der/Die jeweilige/n Eigentümer der Grundstücke Flurstücke 335, 349, 350 und 351 ist/sind gem. § 9a Abs. 1 Satz 4 BbgStrG Straßenbaulastträger. Der derzeitige Eigentümer dieser Grundstücke hat seiner Straßenbaulast schriftlich zugestimmt. Mehrere Eigentümer sind gesamtschuldnerisch Straßenbaulastträger.

Straßenverzeichnis:

Die Straße „August-Bier-Siedlung“ erhält im Straßenkataster der Gemeinde Rietz-Neuendorf im Verzeichnis der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze die laufende Nummer 683 und wird als „August-Bier-Siedlung“ geführt.

Wirksamwerden:

Gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 BbgStrG wird die Widmung der Straße „August-Bier-Siedlung“ im Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung wirksam.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf einzulegen.

Rietz-Neuendorf, den 25.09.2024

Oliver Radzio
Bürgermeister


Auszug Straßenkataster

07.10.2024