Bekanntmachung - förmliche Beteiligung Öffentlichkeit und TÖB Ergänzungssatzung Birkholzer Weg
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zum Beschluss über die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Birkholzer Weg“ im Ortsteil Herzberg der Gemeinde Rietz-Neuendorf.
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat mit der Vorlagen-Nr. B-0539/2024 in ihrer öffentlichen Sitzung am 17.09.2024 beschlossen, die Öffentlichkeit, die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange förmlich über den Entwurf der Ergänzungssatzung „Birkholzer Weg“ im Ortsteil Herzberg der Gemeinde Rietz-Neuendorf zu informieren.
Zu diesem Zweck wird der Entwurf der Ergänzungssatzung, bestehend aus der Planzeichnung „Birkholzer Weg“ (Fasssung August 2024) mit zeichnerischen und textlichen Festsetzungen, der Begründung zum Entwurf (Fassung August 2024) und der vorliegenden artenschutzrechtlicher Standortprüfung (Fassung August 2024) gemäß §§ 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats, mindestens aber 30 Tagen für jedermann öffentlich ausgelegt.
Lage des Plangebiets:
Der Geltungsbereich der künftigen Satzung umfasst einen Teil des Flurstücks 347 in der Flur 2, Gemarkung Herzberg im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Dieses Teilstück wird von der in Herzberg geltenden Klarstellungs- und Abrundungssatzung aus dem Jahr 1999 nicht erfasst und befindet sich somit im Außenbereich (§ 35 BauGB). Damit wäre es für die geplante Bebauung mit einem Einfamilienhaus samt Einliegerwohnung für ein Familienmitglied der Bauherrenfamilie nicht zugänglich.
Ziele der Planung:
Die Ergänzungssatzung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung auf dem Grundstück / Flurstück 347, gelegen an der Straße „Birkholzer Weg“ im Ortsteil Herzberg der Gemeinde. Mit dieser Satzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die insbesondere die Belange des Umweltschutzes und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berücksichtigt, gewährleistet werden.
Die Planzeichnung mit dem bisherigen und dem künftigen Abgrenzungsbereich zwischen Innen- und Außenbereich, sowie Begründung und artenschutzrechtlicher Standortprüfung sind Bestandteil dieser Ergänzungssatzung.
Die vorgenannten Unterlagen können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ nach Anklicken von „Ergänzungssatzung im Ortsteil Herzberg“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes unter https://bb.beteiligung.diplanung.de/ für jedermann zugänglich gemacht
Zusätzlich wird die Möglichkeit der Einsichtnahme in die Unterlagen für jedermann im Rathaus der Gemeinde in der Zeit
vom 14. Oktober 2024 bis zum 15. November 2024
ermöglicht.
Die Unterlagen können während der Sprechzeiten im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zu folgenden Zeiten
- Montag 09:00 bis 12:00
- Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
- Mittwoch 09:00 bis 12:00
- Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00 und
- Freitag 09:00 bis 12:00
bei der Stabsstelle der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Zimmer 206 eingesehen werden.
Zusätzliche Zeiten der Einsichtnahme sind nach vorheriger telefonischer Vereinbarung unter 033672-60822 möglich.
Die Öffentlichkeit kann sich während dieser Auslegungsfrist über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.
Stellungnahmen zum Entwurf können während der oben angegebenen Auslegungsfrist vorgebracht oder an die Gemeindeverwaltung Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf versendet werden. Auf die Möglichkeit der Abgabe per E-Mail mit Namen und Adresse des Absenders unter folgender Adresse info@rietz-neuendorf.de wird hingewiesen. Auch Kinder und Jugendliche sind gem. § 3 Abs. 1 BauGB Teil der Öffentlichkeit.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Entwurf der Ergänzungssatzung „Birkholzer Weg“ unberücksichtigt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 VwGO (Verwaltungsgerichtsordnung) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, werden von der öffentlichen Auslegung unterrichtet und zur Äußerung zum Entwurf der Ergänzungssatzung „Birkholzer Weg“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf aufgefordert
Rietz-Neuendorf, den 25.09.2024
Oliver Radzio
Bürgermeister