Bekanntmachung - Satzungsbeschluss B-Plan Windpark Groß Rietz im Ortsteil Groß Rietz
Bekanntmachung über die Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplans „Windpark Groß Rietz“ gemäß § 10 BauGB i.V.m. § 11 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat mit der Vorlagen-Nr. B-0438/ 2023 in ihrer öffentlichen Sitzung am 04.07.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans „Windpark Groß Rietz“ im Ortsteil Groß Rietz der Gemeinde vorgenommen und diesen mit der Vorlagen-Nr. B-0439/2023 als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB mehrheitlich beschlossen.
Die vorherige Offenlage dieser Unterlagen fand in der Zeit vom 01.08.2022 bis zum 02.09.2022 statt. Da die Bekanntmachung zu dieser Offenlage im Amtsblatt Nr. 03-2022 vom 20.07.2022 formale Fehler hinsichtlich des Umfangs der zu veröffentlichenden umweltbezogenen Informationen für die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB enthielt, wurde der Entwurf des B-Plans „Windpark Groß Rietz“ samt Begründung, Umweltbericht und Artenschutzbeitrag erneut in der Zeit vom 02.01.2024 bis einschließlich 09.02.2024 im Internet zugänglich gemacht und öffentlich im Rathaus der Gemeinde für die Öffentlichkeit ausgelegt.
Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit erfolgten nicht. Mit Zustimmung der Bauordnungsbehörde des Landkreises Oder- Spree konnte daraufhin auf eine nochmalige Abwägung und einen erneuten Satzungsbeschluss verzichtet werden. Da die Gemeinde Rietz-Neuendorf über keinen Flächennutzungsplan verfügt, aus dem heraus der vorliegende B-Plan „Windpark Groß Rietz“ hätte entwickelt werden können (s. § 8 Abs. 2 BauGB), war dieser der übergeordneten Bauordnungsbehörde des Landkreises zur Prüfung und Genehmigung vorzulegen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf am 04.07.2023 als Satzung beschlossene B-Plan „Windpark Groß Rietz“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Schreiben des Bauordnungsamtes des Landkreises Oder- Spree vom 28. Mai 2024 mit einer Auflage genehmigt. Die Auflage (redaktionelle Änderung bzgl. Fassung der Rechtsgrundlagen) wurde am 11.06.2024 erfüllt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan „Windpark Groß Rietz“ tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB (in der Fassung vom 3. November 2017, geändert zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023) als Satzung in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich Begründung und Zusammenfassender Erklärung von Jedermann im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung nach Anklicken von „Bebauungsplan Windpark Groß Rietz“ aufgerufen werden sowie ab dem Tag der Bekanntmachung auf Dauer während der Sprechzeiten
- Montag nach Vereinbarung
- Dienstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 18:00
- Mittwoch nach Vereinbarung
- Donnerstag 09:00 bis 12:00 und 14:00 bis 16:00
- Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr
im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplans ist auf Verlangen Auskunft zu geben.
Hinweis zu Verfahrensfehlern:
Eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs werden nach § 215 Abs. 1 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind.
Die Satzungen können nach § 214 Abs. 4 BauGB durch ein ergänzendes Verfahren zur Behebung von Fehlern auch rückwirkend in Kraft gesetzt werden. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 und Abs. 4 BauGB über Entschädigungsansprüche bei etwaigen Vermögensnachteilen durch dies Satzungen und das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis zum Geltungsbereich:
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplanes Windpark Groß Rietz umfasst den auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rietz-Neuendorf liegenden Teil des Windeignungsgebietes „Am Hufenfeld“. Der Teil, der sich in der angrenzenden Kommune Beeskow befindet, wird bauplanungsrechtlich in einem eigenen Bauleitplanverfahren bearbeitet. Das Planungsgebiet befindet sich nördlich der Stadt Beeskow zwischen den Ortslagen Groß Rietz im Westen und Radinkendorf im Osten.
Rietz-Neuendorf, den 12.07.2024
Oliver Radzio
Bürgermeister