Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung und des Inkrafttretens des Bebauungsplanes
Öffentliche Bekanntmachung der Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Ortsteil Alt Golm
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20.02.2024 den Bebauungsplan „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf für den Ortsteil Alt Golm bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung und dem Umweltbericht als Satzung beschlossen.
Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in öffentlicher Sitzung am 20.02.2024 beschlossene Bebauungsplan „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ wurde vom Landkreis Oder-Spree als höhere Verwaltungsbehörde genehmigt. Die Verfügung zur Genehmigung erfolgte mit Schreiben vom 13. Juni 2024 (Aktenzeichen Az. 63.02-51.10.20-20128-24-92). Die Erteilung der Genehmigung sowie der Beschluss des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich am östlichen Rand des Ortsteils Alt Golm zwischen dem Lindenweg, dem Buschweg, dem Friedhofsweg und der Bundesstraße B 168. Er umfasst eine Gesamtgröße von etwa 1,8 ha und besteht in der Flur 1 aus dem Flurstück 369, Gemarkung Alt Golm.
Der Bebauungsplan „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 mit dieser Bekanntmachung in Kraft.
Der Bebauungsplan kann einschließlich seiner Begründung und der zusammenfassenden Erklärung im Bauamt der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf während der öffentlichen Sprechzeiten dauerhaft eingesehen werden und über seinen Inhalt Auskunft verlangt werden.
Öffentliche Sprechzeiten
- Montag nach Vereinbarung
- Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch nach Vereinbarung
- Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
Der Bebauungsplan wird einschließlich seiner Begründung und dem Umweltbericht nach der Bekanntmachung im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung/ bereitgestellt.
Hinweis gemäß § 215 BauGB
Unbeachtlich werden
- eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
- eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und
- nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts gemäß § 3 (4) Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKVerf) in der zurzeit gültigen Fassung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung eintretenden Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Rietz-Neuendorf, den 05.07.2024
Oliver Radzio
Bürgermeister