Bekanntmachungsanordnung-Satzung-B-IV - Alt Golm
Anordnung der Bekanntmachung zur Genehmigung und das Inkrafttreten des Bebauungsplanes „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Ortsteil Alt Golm als Ersatzbekanntmachung i. S. d. § 2 Abs. 2 der Verordnung über die öffentliche Bekanntmachung von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Vorschriften in den Gemeinden, Verbandsgemeinden, Ämtern und Landkreisen (Bekanntmachungsverordnung - BekanntmV) vom 1. Dezember 2000 (GVBl.II/00, [Nr. 24], S.435) zuletzt geändert durch Verordnung vom 25. Juni 2024 (GVBl.II/24, [Nr. 43])
Der durch den Landkreis Oder-Spree als höhere Verwaltungsbehörde mit Schreiben vom 13. Juni 2024 (Aktenzeichen Az. 63.02-51.10.20-20128-24-92) genehmigte und von der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf in öffentlicher Sitzung am 20.02.2024 beschlossene Bebauungsplan „Eigenheimstandort IV Alt Golm zwischen Lindenweg, Buschweg, Friedhofsweg und der B 168“ ist gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekannt zu machen. Die öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf i. S. v. § 1 Abs. 2 Nr. 1 BekanntmV und gemäß § 11 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf vom 09.02.2021 wird hiermit angeordnet. Der Bebauungsplan und die Begründung mit den dazugehörigen Anlagen sind im Wege der Ersatzbekanntmachung bekannt zu machen. Dazu ist im Amtsblatt darauf hinzuweisen, dass diese Unterlagen in der Verwaltung der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1 in 15848 Rietz-Neuendorf zur Einsicht durch jede/n während folgender Sprechzeiten
- Montag nach Vereinbarung
- Dienstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
- Mittwoch nach Vereinbarung
- Donnerstag 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
- Freitag 09.00 bis 12.00 Uhr
kostenfrei und dauerhaft bereitgehalten werden.
Der Inhalt der Bekanntmachung wird ergänzend im Internet unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bekanntmachungen/ zur Einsichtnahme veröffentlicht. Die Anordnung der Ersatzbekanntmachung ist gemäß § 2 Abs. 2 BekanntmV sowie § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Gemeinde Rietz-Neuendorf zusammen mit der Satzung zu veröffentlichen.
Rietz-Neuendorf, den 05.07.2024
Oliver Radzio
Bürgermeister