Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 und der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017
Bekanntmachung des Jahresabschlusses 2017 und der Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017
Gemäß § 82 Absatz 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. l/07, Nr.19, S. 286) in der jeweils geltenden Fassung, werden die Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2017 (B-0488/2024) sowie über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2017 (B-0489/2024) hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss 2017 und seine Anlagen liegen für jeden zur Einsichtnahme im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Str. 1, 15848 Rietz-Neuendorf, Zimmer 206, während der Sprechzeiten öffentlich aus.
Rietz-Neuendorf, den 30.04.2024
gez.
Radzio
Bürgermeister