Bekanntmachung zur Verbesserung und Berichtigung der Liegenschaftskarte Glienicke
Öffentliche Bekanntmachung
In den Gemarkungen Glienicke wurden auf Grundlage der Verbesserung und Berichtigung der Liegenschaftskarte Zeichenfehlerberichtigungen durchgeführt.
Betroffene Flurstücke:
Glienicke Flur 1: 5, 6, 25/3, 84, 85, 87, 90/3, 92, 93, 94/1, 94/2, 109, 111/1, 113, 178, 179, 202, 203, 206/1, 206/2, 385, 386/5, 387/1, 394, 408, 409/1, 409/2, 409/3, 502, 503, 504, 519, 520, 656, 717, 727
Gemäß § 17 Abs. 2 des Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen im Land Brandenburg (Brandenburgisches Vermessungsgesetz - BbgVermG) vom 27. Mai 2009 (GVBl. I S. 166) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
19. Juni 2019 (GVBl. I – 2019, Nr. 32), wird das Ergebnis der Fortführung oder Berichtigung des Liegenschaftskatasters den Beteiligten durch Offenlegung bekannt gegeben. Die Offenlegung erfolgt in den Diensträumen des
Kataster- und Vermessungsamtes Oder-Spree
Spreeinsel 1
15848 Beeskow
in der Zeit vom 30.07.2024 bis einschließlich 29.08.2024 zu den Öffnungszeiten
Dienstag und Donnerstag
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
oder nach terminlicher Absprache.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Ein Widerspruch gegen die Berichtigung der Liegenschaftskarte kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Landrat des Landkreises Oder-Spree, Breitscheidstraße 7, 15848 Beeskow erhoben werden.
Beeskow, den 26. April 2024
Im Auftrag
M.Schreiber
Leiter Kataster- und Vermessungsamt