Bekanntmachung zu B-0506/2024 - Beendigung Bauleitverfahren Windpark Alt Golm
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Beschluss zur Einstellung des Bauleitverfahrens für den Erlass des Bebauungsplans „Windpark Alt Golm“.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hatte in ihrer öffentlichen Sitzung am 19.11.2018 die Aufstellung des Bebauungsplans „Windpark Alt Golm“ im Ortsteil Alt Golm der Gemeinde beschlossen; der Beschluss wurde im Amtsblatt der Gemeinde Nr. 06/2018 vom 14.12.2018 ortsüblich bekannt gemacht.
Die zwischenzeitliche Veränderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen während des Verfahrens („Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG“) mit den für das Land Brandenburg vorgegebenen Flächenzielen für den Ausbau der Windenergie und die damit einhergehende neue Aufstellung der Regionalen Planungsgemeinschaft machten eine Überarbeitung und Aktualisierung des bisherigen Entwurfs und seiner Begründung zum B-Plan „Windpark Alt Golm“ erforderlich. Es folgte daher mit Beschluss Nr.
B-0451/2023 eine erneute förmliche Auslage der Entwürfe und aller in der Zwischenzeit vom Planungsbüro erarbeiteten Gutachten (Umweltberichte, Artenschutzrechtliche Fachbeiträge etc.), diese fand in der Zeit vom 31. Juli 2023 bis zum 31. August 2023 statt.
In der Sitzung der Gemeindevertretung am 20.2.2024 sollten mit der Beschlussvorlage Nr. B-0471/2023 die eingegangenen Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen zum Entwurf des Bebauungsplanes „Windpark Alt Golm“ untereinander und gegeneinander abgewogen werden. Nach einer ausführlichen Diskussion in der Gemeindevertretung über einzelne Punkte im vorgelegten Abwägungsprotokoll und wegen erneuter grundsätzlicher Bedenken zum Planvorhaben wurde die Abwägung der Stellungnahmen mehrheitlich abgelehnt. Der auf einer zustimmenden Abwägung beruhende eigentliche Satzungsbeschluss zum „Windpark Alt Golm“ wurde demzufolge in der Sitzung nicht mehr als Tagesordnungspunkt aufgerufen und kam nicht zur Abstimmung.
Aus diesen Gründen wird das Planungsverfahren aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit eingestellt und die im Rahmen dieses Verfahrens bereits gefassten Beschlüsse waren aufzuheben. Insbesondere sind davon der Aufstellungsbeschluss vom 19.11.2018 (Beschluss Nr. B-0199/2018), der Beschluss zur (ersten) förmlichen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange vom 06.09.2022 (Beschluss Nr. B-0402/2022) und der Beschluss zur erneuten öffentlichen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange vom 04.07.2023 (Beschluss Nr. B-0451/2023) betroffen.
Rietz-Neuendorf, den 29.04.2024
Oliver Radzio
Bürgermeister
Entwurf B-PLan