Bekanntmachung zu B-0485/2024 - Aufstellungsbeschluss Ergänzungssatzung Herzberg
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für den Ortsteil Herzberg der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 23.04.2024 mit der Vorlagen-Nr. B-0485/2024 den Beschluss zur Aufstellung einer Ergänzungssatzung für einen Teil eines bisher im Außenbereich gelegenen Flurstücks im Ortsteil Herzberg der Gemeinde gefasst.
Lage des Plangebiets:
Der Geltungsbereich der künftigen Satzung umfasst einen Teil des Flurstücks 347 in der Flur 2, Gemarkung Herzberg im gleichnamigen Ortsteil der Gemeinde Rietz-Neuendorf. Dieses Teilstück befindet sich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und wäre damit für die geplante Bebauung mit einem Einfamilienhaus samt Einliegerwohnung für ein Familienmitglied der Bauherrenfamilie nicht zugänglich. Wie sich aus dem vorliegenden Flurkartenauszug des Planers ergibt, liegt dieser kleinere Teil des geplanten Baufeldes zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht innerhalb der in Herzberg geltenden Klarstellungs- und Abrundungssatzung aus dem Jahr 1999.
In der vorgeschriebenen Anhörung des Ortsbeirates von Herzberg wurde eine geringfügige Verkleinerung des Geltungsbereichs der künftigen Satzung vorgeschlagen, diese wird hier durch die grün gestrichelte Linienführung in der Abbildung dargestellt. Die Gemeindevertretung ist dem Vorschlag bei ihrer Beschlussfassung gefolgt.
Ziele der Planung:
Die Ergänzungssatzung dient der Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die bauliche Entwicklung auf dem Grundstück / Flurstück 347, gelegen am Birkholzer Weg im Ortsteil Herzberg. Mit dieser Satzung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung, die insbesondere die Belange des Umweltschutzes und die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse berücksichtigt, gewährleistet werden.
Der Flurkartenauszug mit dem bisherigen und dem künftigen Abgrenzungsbereich zwischen Innen- und Außenbereich und die Planzeichnung sind Bestandteil dieser Ergänzungssatzung und können im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Raum 206 (Stabsstelle) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden. Die genannten Unterlagen können außerdem auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im-Verfahren/ jederzeit eingesehen werden.
Rietz-Neuendorf, den 29.04.2024
Oliver Radzio
Bürgermeister
Lageplan: