Bekanntmachung zu B-0426/2023 - Widmung eines Wegeflurstücks in Drahendorf
Öffentliche Bekanntmachung - Widmungsverfügung
Nach § 6 Brandenburgisches Straßengesetz vom 28. Juli 2009, veröffentlicht im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg (GVBl. I/09, [Nr. 15], S. 358) in der derzeit gültigen Fassung, erhält ein Teil des Grundstückes gelegen in der Gemarkung Drahendorf, Flur 1, Flurstück 451 gemäß dem beigefügten Lageplan die Eigenschaft einer öffentlichen Straße und wird der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt.
Die oben genannte Verkehrsfläche wird in die Straßengruppe der sonstigen öffentlichen Straßen eingestuft und erhält die Straßennummer 700/1 und den Straßennamen „Am Spreeufer“.
Die öffentliche Verkehrsfläche verläuft über eine Teilfläche des Flurstückes 451, der Flur 1, Gemarkung Drahendorf in einer Breite von durchschnittlich 3,50 Meter, sie weist eine Länge von rund 45 Metern (gemessen ab der südlichen Grundstücksgrenze des Flurstückes 386 bis zur nördlichen Grenze des Flurstückes 550) auf. Der Verlauf ist in dem beigefügten Lageplan ersichtlich. Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Rietz-Neuendorf. Diese Verfügung gilt eine Woche nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Gemeinde Rietz-Neuendorf als bekanntgegeben.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen die Widmung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Fürstenwalder Straße 1, 15848 Rietz-Neuendorf, einzulegen. Falls die Frist durch das Verschulden eines Bevollmächtigten versäumt wird, so wird dessen Verschulden dem Auftraggeber zugerechnet.
Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023
Oliver Radzio
Bürgermeister
Lageplan