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Bekanntmachung zu B-0473/2023 - Abwägung der förmlichen Beteiligung PV-FFA Wilmersdorf (MUNA)

Bekanntmachung zum Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über die Abwägung der Stellungnahmen aus der förmlichen Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf auf dem Gebiet der ehemaligen MUNA“ der Gemeinde

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Rietz-Neuendorf hat in ihrer Sitzung am 05.12.2023 die eingegangenen Stellungnahmen und Hinweise aus der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zum Entwurf eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans zur „Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Wilmersdorf (MUNA)“ der Gemeinde untereinander und gegeneinander gem. § 1 Abs. 7 BauGB abgewogen. Der Beschluss mit der Vorlagen-Nr. B-0473/2023 erfolgte einstimmig.

Die genannte öffentliche Beteiligung hat in der Zeit vom 26. Juli 2023 bis zum 25. August 2023 stattgefunden. Die amtliche Bekanntmachung hierfür wurde am 19.07.2023 im Amtsblatt Nr.: 05-2023 der Gemeinde Rietz-Neuendorf ortsüblich bekannt gemacht und zeitgleich auf der Homepage der Gemeinde im Internet veröffentlicht (Beschluss-Nr. B-0437/2023).

Die eingegangenen Stellungnahmen mit Bedenken, Anregungen und Hinweisen zum Vorentwurf des Bebauungsplanes sind sodann vom beauftragten Ingenieurbüro in einer Abwägungsliste zusammengestellt worden. Die beteiligten Träger öffentlicher Belange haben überwiegend keine Stellungnahme abgegeben oder sehen ihre Interessen nicht berührt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden im Abwägungsprotokoll vollständig erfasst und einzeln untereinander und gegeneinander abgewogen, das Ergebnis wurde entsprechend protokolliert.

Dabei sind die grundlegenden Planungsinhalte, die in dem Entwurf dargelegt wurden, beibehalten worden. Die Umweltbelange sind geprüft und gewichtet worden. In der Summe konnte festgehalten werden, dass einschließlich der Kompensationsmaßnahmen, die zur Umsetzung verbindlich geregelt worden sind, keine erheblichen Beeinträchtigungen verbleiben oder zu befürchten wären.

Abweichende oder anderslautende Stellungnahmen und Hinweise fließen in die weitere Überarbeitung des Planungskonzepts (formelle Beteiligung von Öffentlichkeit und Trägern öffentlicher Belange gem. §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB) ein.

Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023

Oliver Radzio
Bürgermeister

18.12.2023