Bekanntmachung zu B-0466/2023 - Aufstellung vB-Plan PV-FFA Pfaffendorf
Bekanntmachung der Gemeinde Rietz-Neuendorf über den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage im Ortsteil Pfaffendorf südlich der Ortslage Pfaffendorf der Gemeinde Rietz-Neuendorf
Die Gemeindevertretung Rietz-Neuendorf hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 05.12.2023 mit der Vorlagen-Nr. B-0466/2023 den Beschluss zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im Ortsteil Pfaffendorf südlich der Ortslage Pfaffendorfs in der Gemeinde gefasst.
Lage des Plangebiets:
Für die PV-Anlage soll in der Gemarkung Pfaffendorf, Flur 6 das Flurstück 66 in Anspruch genommen werden. Es ist vorgesehen, das Flurstück im Außenbereich mit einer Größe von ca. 157.500 m2 zu überplanen und zur Herstellung des Baurechts einen vorhabenbezogenen B-Plan aufzustellen.
Der Geltungsbereich der geplanten Betriebsfläche ist parzellenscharf abgegrenzt und liegt westlich der Bundesstraße B168 zwischen den Ortsteilen Pfaffendorf und Görzig der Gemeinde, ca. 2 km südlich der Ortslage Pfaffendorf.
Auf dem genannten Flurstück soll die PV-Anlage mit einer Leistung von ca. 12 MWp entstehen. Aus der beigefügten Vorhabenbeschreibung ergibt sich, dass die geplante PV-Anlage nicht im Freiraumverbund und in keinem Vorranggebiet liegt. Allerdings ist die Fläche durch das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und Raumordnung Brandenburg als Landschaftsschutzgebiet (LSG) – Gebietsname Scharmützelseegebiet ausgewiesen. (Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet "Scharmützelseegebiet" vom 11.06.2002).
Die Erschließung soll über gesicherte Wegerechte, Wege des Eigentümers und den Weg „Lamitsch“ erfolgen. Als Netzanschlusspunkt ist das in ca. 9,6 km Entfernung gelegene Umspannwerk Beeskow (110kV) angegeben.
Der Bebauungsplan wird wegen seiner Lage im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) aus Vorhabensund Erschließungsplan mit Durchführung einer Umweltprüfung nach §§ 2 Abs. 4 i.V.m. § 12 BauGB aufgestellt. Sämtliche Kosten für die Aufstellung und Durchführung des Aufstellungsverfahrens für den B-Plan sowie die sich daraus ergebenden Folgekosten (Städtebaulicher Vertrag, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen etc.) werden durch den Vorhabenträger, die Firma GGE Enviria Solar 12 GmbH getragen.
Die Firma GGE Enviria Solar 12 GmbH hat sich vertraglich die Nutzung der Grundstücksfläche durch langfristige Nutzungsvereinbarungen mit dem Grundstückseigentümer gesichert. Die entsprechenden Verfügungsberechtigungen hat der Vorhabenträger durch entsprechende Urkundenvorlagen nachgewiesen. Die Unterlagen zum Vorhaben (Lageplan, Luftbild, Antrag des Vorhabenträgers) können im Internet auf der Homepage der Gemeinde Rietz-Neuendorf unter https:// www.rietz-neuendorf.de/Verwaltung/Bauleitplanung-im- Verfahren/ nach Anklicken von „Photovoltaik-Freiflächenanlage Pfaffendorf-Süd“ für jedermann eingesehen und abgerufen werden. Die Unterlagen und der Inhalt dieser Bekanntmachung sind zusätzlich über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg unter https://www. planungsportal.brandenburg.de/ zugänglich gemacht. Sie können zudem im Rathaus der Gemeinde Rietz-Neuendorf, Raum 206 (Stabsstelle) zu den üblichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Rietz-Neuendorf, den 08.12.2023
Oliver Radzio
Bürgermeister
Lageplan: