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Widerruf der Notzeit für alle Schalenwildarten

Medieninformation des Landkreises Oder-Spree vom 12. Februar 2026:


Widerruf der Notzeit für alle Schalenwildarten im Landkreis Oder-Spree

Der Landkreis Landkreis Oder-Spree hebt die mit Bescheid vom 05.02.2026 festgestellte Notzeit für alle Schalenwildarten mit Wirkung zum 12.02.2026 auf.

Die untere Jagdbehörde hatte die Notzeit aufgrund außergewöhnlicher winterlicher Witterungsbedingungen gemäß § 23 Bundesjagdgesetz (BJagdG) in Verbindung mit § 41 Abs. 4 Jagdgesetz für das Land Brandenburg (BbgJagdG) festgestellt.

Nach erneuter Prüfung der aktuellen Wetter- und Geländeverhältnisse liegen die Voraussetzungen für eine Notzeit nicht mehr vor. Die extremen winterlichen Bedingungen haben sich deutlich entspannt. Laut Prognose des Deutscher Wetterdienst (DWD) ist in den kommenden Tagen mit überwiegend Temperaturen über dem Gefrierpunkt zu rechnen. Eis- und Verharschungslagen haben sich zurückgebildet, zudem ist die natürliche Nahrungsverfügbarkeit für das Wild wieder ausreichend gegeben.

Mit dem Widerruf endet die generelle Genehmigung zur Fütterung aller Schalenwildarten. Es gelten wieder die regulären jagdrechtlichen Bestimmungen des Bundes- und Landesrechts.

Der Widerruf tritt am 12.02.2026 in Kraft.

12.02.2026